Facebook-Datenschutzklage: Meta bietet 37,5 Millionen Dollar Vergleich an

In einem Vergleich, in dem es um einen Verstoß gegen den Datenschutz seitens Facebook ging, bietet Meta 37, 5 Millionen Dollar an – nach Abzügen also weniger als 50 Cent für jeden der 70 Millionen betroffenen Nutzer.

Autor: Ralf Nowotny

Dass Facebook bzw. Meta immer wieder mal die Privatsphäre der Nutzer und den Datenschutz verletzt, ist leider nichts Neues. Umso erfreulicher ist es, wenn Klagen dagegen erfolgreich sind. Mehr oder weniger. So stimmte die Muttergesellschaft von Facebook, Meta, nun einem Vergleich in Höhe von 37,5 Millionen Dollar zu, in dem das Unternehmen beschuldigt wird, die Privatsphäre der Nutzer zu verletzen, indem es ihre Bewegungen ohne Erlaubnis verfolgte – also rund 53 Cent für jeden der betroffenen 70 Millionen Nutzer in den USA.

Die Klage

In einer Sammelklage, die 2018 beim US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien eingereicht wurde, wird Meta vorgeworfen, den Standort von Facebook-Nutzern ohne Erlaubnis zu verfolgen und anhand ihrer IP-Adresse auf ihre Position zu schließen, um ihnen gezielte Werbung zu zeigen, was natürlich den Datenschutz verletzt.

„Trotz der Zusicherung von Facebook, dass es nur dann Standortinformationen von den Geräten der Nutzer erhält, wenn diese es zulassen, hat Facebook heimlich detaillierte Standortinformationen von den Nutzern erhalten, unabhängig davon, ob ein Nutzer auf seinem Gerät zugestimmt oder abgelehnt hat.“

Auszug aus der Klageschrift

Erst als die EU 2018 begann, die weitreichende Allgemeine Datenschutzverordnung (DSGVO) durchzusetzen, wurde Facebook „klar, dass es in seinen Datenrichtlinien über seine Datenerhebungspraktiken aufklären muss„, heißt es in der Beschwerde, in der es heißt, dass Facebook zuvor ausdrücklich behauptet hatte, dass die Erhebung von Standortdaten auf freiwilliger Basis erfolgt.

Wer hat Anspruch auf das Geld aus dem Vergleich?

Am 22. August wurde beim Bundesgericht in San Francisco ein vorläufiger Vergleich eingereicht, der noch von einem Richter endgültig genehmigt werden muss. Der Vergleich betrifft rund 70 Millionen US-Bürger, die Facebook zwischen dem 30. Januar 2015 und dem 18. April 2018 genutzt und die Standortdienste für die Facebook-Anwendung auf ihren iOS- oder Android-Geräten deaktiviert haben.

Rein rechnerisch stehen also jedem dieser 70 Millionen Nutzer rund 53 Cent zu, eher weniger, da 30 Prozent der Vergleichssumme an die Anwaltskosten der Kläger gehen. Reicht nicht ganz für einen Disneyland-Besuch, aber es geht ja auch eher um das Prinzip, dass Facebook seinen Nutzern unerlaubt „hinterherspionierte“.

Anspruchsberechtigte Mitglieder der Sammelklägergruppe können ihren Anspruch dann über eine noch einzurichtende Vergleichswebsite anmelden und erhalten dann die Zahlung per Scheck oder direkter Einzahlung.

Hat der Vergleich Auswirkungen auf Nutzer in Europa?

Das ist durchaus möglich, da durch den Vergleich ein Präzedenzfall geschaffen wurde und ein weiterer Präzedenzfall von Anfang August, in dem vom obersten Gericht der Europäischen Union festgestellt wurde, dass hergeleitete Daten ebenfalls als personenbezogene Daten gelten, große Auswirkungen haben könnten, diese also dem Datenschutz unterliegen.

Konkret wurde in dem Urteil vom 1. August festgestellt, dass durch das sogenannte Ad-Tracking ständig Rückschlüsse auf die Nutzer ziehen können, um personalisierte Werbung anzuzeigen – und dies wird ja auch durch das Standort-Tracking ermöglicht, worum es bei dem aktuellen Urteil ging.

Die Kombination beider Urteile könnte also dafür sorgen, dass nicht nur Facebook, sondern auch andere Seiten ihr Werbeverhalten komplett umkrempeln müssen und weitere Klagen zu erwarten sind – und den Nutzern wenigstens ein Stück ihrer Privatsphäre zurückgegeben wird.

Artikelbild: Pixabay
Quellen: Reuters, 9to5Mac, Cnet, Bloomberg Law

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