Facebook duldet kein Pseudonym – das deutsche Recht gilt in diesem Fall nicht

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Datenschutz wird zentral in Irland geregelt

Da Facebook-Nutzer in erster Linie alte Freunde, Bekannte oder Familienmitglieder auf Facebook finden sollen, sei es äußert wichtig, dass sie ihre echten Namen angeben. Viele Datenschützer, u.a. Johannes Caspar stört das, der sich 2015 auch auf das deutsche Telemediengesetz berufen hatte.

Das deutsche Recht gelte aber im Falle von Facebook nicht, weil die deutsche Tochtergesellschaft nur im Bereich der Werbung tätig ist, so entschied sich das Verwaltungsgericht Hamburg. Das Europäische Gerichtshof legte 2014 fest, dass sich Firmen an das EU-Recht halten müssen, auch wenn die Datenverarbeitung im Ausland stattfindet. Und weil die zentrale Datenschutzverarbeitung in Irland gemacht wird, wäre dies ein Fall für das Recht des EU-Landes.

Das Hamburgische Gericht hebt somit die Datenschützer-Anordnung auf, die Nutzern eine Nutzung unter Pseudonym erlaubte.

Facebook, Mouse Cursor, Mouse Pointer, Logo

Eine Beschwerde gegen die Entscheidung kann beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht eingereicht werden

Facebook muss derzeit gegen mehrere Vorgaben standhalten. Noch vor zwei Tagen haben wir hier berichtet, dass das Bundeskartellamt ein Verfahren gegen Facebook wergen Verdachts auf Marktmissbrauch und Datenschutzverstöße eröffnet hat.

Erst im Februar diesen Jahres wurden 100.000 Euro gegen Facebook verhängt, da der Konzern seine allgemeinen Geschäftsbedingungen nur umgeschrieben und nicht inhaltlich geändert hatte.

Quelle: Golem.de


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