Was wir schon lange predigen, wird auch von der Polizei bestätigt: “Das Internet und insbesondere die Sozialen Netzwerke sind KEIN RECHTSFREIER RAUM!”

Die Polizei Sachsen schreibt auf Ihrer Facebookseite:
Das Internet und insbesondere die Sozialen Netzwerke sind
KEIN RECHTSFREIER RAUM!Öffentliche Äußerungen im Internet, die zum Hass gegen bestimmte Gruppen oder Teile der Bevölkerung aufstacheln oder zu Gewalt- bzw. Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern, werden gemäß § 130 StGB als Volksverhetzung mit Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet.
Entsprechende Äußerungen sind nicht durch Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz, dem Recht auf freie Meinungsäußerung, geschützt.
So ermittelt beispielsweise der Staatsschutz der Kriminalpolizei in Görlitz gegen einen Facebook-Nutzer. Dieser hatte auf einem Facebook-Profil für jedermann öffentlich einsehbar jüngst einen Post eingestellt, wonach nach seiner Ansicht „noch viel zu wenige Asyl-Unterkünfte brennen würden“.
Erwähnter Statusbeitrag “LIVE” auf Facebook:
Das Internet und insbesondere die Sozialen Netzwerke sind KEIN RECHTSFREIER RAUM!Öffentliche Äußerungen im Internet,…
Posted by Polizei Sachsen on Samstag, 8. August 2015
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