Grenzen der Meinungsfreiheit im Internet
Das Thema Meinungsfreiheit ist in Zeiten, in denen soziale Netzwerke zur wichtigsten Plattform für Meinungsäußerungen und Informationsaustausch geworden sind, aktueller denn je. Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Az.: 4 ORs 46/23) zeigt die Grenzen dieser Freiheit auf – und sendet eine klare Botschaft an alle Internetnutzer.
Fallbeschreibung: SS-Vergleich führt zu rechtlichen Konsequenzen
Ein Corona-Leugner aus Paderborn, der auf seiner öffentlichen Facebook-Seite eine Fotomontage mit einem halbseitigen Bild des Hamburger Polizeisprechers und SS-Obersturmführers Werner Ostendorff veröffentlicht hatte, muss nun eine Geldstrafe zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig, eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ist aber noch möglich.
Gerichtliche Bewertung: Verbotenes Zeigen von verfassungsfeindlichen Kennzeichen
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts hat das Landgericht Paderborn in der Vorinstanz nicht erkannt, dass es sich um das verbotene Zeigen verfassungsfeindlicher Kennzeichen handelt. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes soll das Verbot die Wiederbelebung dieser Symbole in der Öffentlichkeit verhindern.
Kommunikatives Tabu: Relativierung und Verharmlosung der SS-Verbrechen
Der Richter betonte in seiner Urteilsbegründung, dass der Vergleich der Polizei mit der SS die Verbrechen der SS relativiere und verharmlose – ein kommunikatives Tabu. Der Polizeibeamte müsse sich diese Beleidigung nicht gefallen lassen, zumal die Online-Veröffentlichung einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sei.
Fazit: Verantwortung bei der Nutzung sozialer Medien
Das Urteil unterstreicht die Bedeutung von Verantwortung und Vorsicht bei der Nutzung sozialer Medien. Auch wenn der Paderborner die Montage nicht selbst erstellt hat, so hat er sie doch in den Netzwerken veröffentlicht. Gerade bei schriftlichen Äußerungen, insbesondere in sozialen Netzwerken, ist erhöhte Vorsicht geboten. In diesem Fall wurde ein unsäglicher Vergleich mit einem SS-Verbrecher gezogen, der nicht zur Meinungsbildung in der Coronapandemie beigetragen hat.
Das Internet vergisst nie und die Folgen unseres Handelns können weitreichend sein. Dieses Urteil sollte uns alle daran erinnern, dass Freiheit immer mit Verantwortung einhergeht und das Internet kein rechtsfreier Raum ist.
Quelle: OLG Hamm, Entscheidung vom 27.06.2023 – 4 ORs 46/23
Lesen Sie auch: Kampf im digitalen Raum: Wie Sie sich vor Online-Angriffen schützen können
Wenn dir dieser Beitrag gefallen hat und du die Bedeutung fundierter Informationen schätzt, werde Teil des exklusiven Mimikama Clubs! Unterstütze unsere Arbeit und hilf uns, Aufklärung zu fördern und Falschinformationen zu bekämpfen. Als Club-Mitglied erhältst du:
📬 Wöchentlichen Sonder-Newsletter: Erhalte exklusive Inhalte direkt in dein Postfach.
🎥 Exklusives Video* „Faktenchecker-Grundkurs“: Lerne von Andre Wolf, wie du Falschinformationen erkennst und bekämpfst.
📅 Frühzeitiger Zugriff auf tiefgehende Artikel und Faktenchecks: Sei immer einen Schritt voraus.
📄 Bonus-Artikel, nur für dich: Entdecke Inhalte, die du sonst nirgendwo findest.
📝 Teilnahme an Webinaren und Workshops: Sei live dabei oder sieh dir die Aufzeichnungen an.
✔️ Qualitativer Austausch: Diskutiere sicher in unserer Kommentarfunktion ohne Trolle und Bots.
Mach mit und werde Teil einer Community, die für Wahrheit und Klarheit steht. Gemeinsam können wir die Welt ein bisschen besser machen!
* In diesem besonderen Kurs vermittelt dir Andre Wolf, wie du Falschinformationen erkennst und effektiv bekämpfst. Nach Abschluss des Videos hast du die Möglichkeit, dich unserem Rechercheteam anzuschließen und aktiv an der Aufklärung mitzuwirken – eine Chance, die ausschließlich unseren Club-Mitgliedern vorbehalten ist!
Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)

