Und wieder bekommen wir folgenden Hinweis:

Facebook sperrt Konten, die keinen echten Namen angegeben haben!

FB sperrt momentan verstärkt Konten von Leuten, die nicht ihren echten Namen angeben bzw Fantasienamen oder Abkürzungen. Dann ist das Koto erst mal deaktiviert, bis ihr FB euren Ausweis schickt… (sic!)

Stimmt das?

JA! Es handelt sich hierbei um die sogenannten Klarnamenpflicht von Facebook.

Facebook-Profile tragen Namen wie Ma Reen, Na Dine oder Herr Qn. Alle haben jedoch Eines gemeinsam: sie könnten von heute auf morgen von Facebook ausgesperrt werden. Der Grund: Facebooks Klarnamenpflicht.

Denn Facebook schreibt in seinen Nutzungsbedingungen im Punkt 4 “Registrierung und Sicherheit der Konten” vor, wahre Namen und Daten anzugeben.

Punkt 4 der Facebook-Nutzungsbedingungen: Registrierung und Kontosicherheit

Facebook-Nutzer geben ihre wahren Namen und Daten an und wir benötigen deine Hilfe, damit dies so bleibt. Im Folgenden werden einige Verpflichtungen aufgeführt, die du bezüglich der Registrierung und der Wahrung der Sicherheit deines Kontos uns gegenüber eingehst:

1. Du wirst keine falschen persönlichen Informationen auf Facebook bereitstellen oder ohne Erlaubnis kein Profil für jemand anderen erstellen.

Eine praktikable Vorschrift?

Eine nicht-repräsentative Auswertung eines beliebigen Profils hat ergeben: ca. 25% aller Nutzernamen stellen NICHT den Klarnamen der dahinter stehenden Personen dar, bzw. verletzen Namensvorschriften (z.B. Komposita). Wenn man dann noch die Falschangaben zu Wohnort, Arbeitsplatz oder Schule anschaut, liegt die Anzahl der nicht legitimen Profile um einiges höher.


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Wenn nun also Facebook ernst machen würde, wären nach dieser nicht-repräsentativen Auswertung ca. 33% aller mitteleuropäischen Facebook-Profile von jetzt auf sofort gesperrt.

Kurzes Pro/Contra

Warum wünscht Facebook Klarnamen?

Für den Nutzer gib es ganz klar zwei Vorteile: man FINDET Personen, man ERKENNT Personen bei empfangenen Anfragen. Daneben gibt es für Nutzer den angenehmen Effekt, dass Spammer und Scammer aufgrund ihrer Falschnamen schnell gesperrt werden können. Wer einen selbstgestalteten Namen trägt, gerät auch immer wieder in Versuchen, diesen stetig ändern zu wollen. Dass kann zu Identifikationsproblemen führen.

Unangenehmer Effekt für Gruppen- oder Seitenadmins: sollte man aufgrund eines Falschnamens von Facebook ausgesperrt werden, ist unter Umständen der Zugang zur Seite/Gruppe unmöglich. Die verwaist dann.
Letztendlich sind Klarnamen für Facebook natürlich ein wirtschaftlicher Aspekt: Klarnamen sind echte Kunden! Nicknamen tragen wirtschaftlich weniger Wert.

Doch warum entscheiden sich so viele Menschen gegen Klarnamen?

Ganz einfach: es ist die hier vorhandene sensiblere Einstellung gegenüber den privaten Daten. Nutzer wollen nicht von unbekannten Dritten klar gefunden werden, es stellt auch eine Art Privatsphäre dar, wenn nicht jeder x-Beliebige einen auf Facebook sehen kann.

Überdies erwarten viele Arbeitgeber Diskretion ihrer Mitarbeiter, was die Angaben oder den Auftritt bei Facebook angehen, so dass speziell Nachnamen nicht oder nur verschlüsselt angegeben werden. Weitere Probleme ergeben sich mit der nicht-Vereinbarkeit mit Deutschem Recht, der Problematik bei Künstlernamen und dem schleuderhaften Verhalten in der Namenssuche.

Problemdarstellung

§ 4 Abs. 6 Teledienstedatenschutzgesetz (Deutschland) schreibt vor

Der Diensteanbieter hat dem Nutzer die Inanspruchnahme von Telediensten und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren.

Dieses Gesetz steht jedoch im Wiederspruch zu EU-Gesetzen, und da der anerkannte Sitz von Facebook für Europa in Irland ist, kommt hier nicht Deutsches Recht zum Tragen.

Mehrere Wege zur Identifikation

Nach Informationen von Facebook, gibt es mehrere Möglichkeiten, Facebook gegenüber die eigene Identität nachzuweisen. Was viele Nutzer nicht wissen: es muss nicht allein der Personalausweis sein! Facebook lässt weitere Möglichkeiten zu:

Wir akzeptieren jeden amtlichen Ausweis, auf dem dein Name und dein Geburtsdatum ersichtlich sind. Einige Beispiele:

  • Geburtsurkunde
  • Führerschein
  • Pass
  • Heiratsurkunde
  • Dokumente zur amtlichen Namensänderung
  • Privat- oder Autoversicherungsausweis
  • Andere amtliche Ausweise als Führerschein (z. B. Behindertenausweis, Personalausweis)
  • Aufenthaltsgenehmigung, Einwanderungspapiere
  • Stammesausweis oder Statusnachweis
  • Wahlberechtigtenausweis

Wenn man keines dieser Dokumente als Kopie vorweisen möchte, gibt es noch die Möglichkeit, eine Kombination aus zwei verschiedenen Dokumenten der folgenden Aufzählung vorzuweisen:

  • Kontoauszug
  • Busfahrkarte
  • Kreditkarte
  • Beschäftigungsnachweis
  • Büchereiausweis
  • Geschäftsbrief
  • Nachweis über Zeitschriftenabonnement
  • Krankenakte
  • Mitgliedsausweis (z. B. Rentnerausweis, Gewerkschaftsausweis, Mitarbeiterausweis, Dienstausweis)
  • Gehaltsabrechnung
  • Bewilligung
  • Schüler- bzw. Studentenausweis
  • Schul- bzw. Universitätszeugnis
  • Sozialversicherungsausweis
  • Gas-, Wasser- oder Stromrechnung
  • Foto im Schuljahresbericht (Scan oder Foto der betreffenden Seite des Jahresberichts)

Hier kann man frei wählen, müssen jedoch zwei verschiedene sein.

Zusätzlich gibt Facebook folgende Möglichkeit:

Falls du keinen Ausweis hast, auf dem dein echter Name und ein Foto oder dein Geburtsdatum enthalten sind, kannst du uns zwei Ausweise aus der oben erläuterten Option 2 vorlegen und dann einen amtlichen Ausweis vorweisen, auf dem ein Geburtsdatum oder ein Foto enthalten ist, das den Angaben in deinem Profil entspricht. Die Angaben zu deinem Namen oder anderen Informationen aus deinem Ausweis werden nicht zu deinem Konto hinzugefügt.

Nachzulesen ist das auf Facebook unter: Welche Ausweise werden auf Facebook akzeptiert?

Klarnamenpflicht ist sinnvoll ! / ?

Man kann nun schnell und einsichtig den Nutzungsbedingungen von Facebook zustimmen. Dies ist im Grunde auch ein akzeptabler Weg, um Problemen aus dem Wege zu gehen.

Aber auch Facebook sollte unserer Meinung nach in sich gehen, und die Klarnamenpflicht überdenken.

Nicht allein, dass Länder wie Deutschland, in denen Facebook genutzt wird, andere Ansichten zum Thema Klarnamen haben (auch wenn diese durch die Standortsituation in Irland aufgehoben wird).

Man schreibt meist eh nur Profile an, die man kennt, Daher kennt man auch deren Facebooknamen. So wie auch umgekehrt. Scam und Spam kann man auch ohne Klarnamenpflicht eindämmen. Bleibt am Ende lediglich der wirtschaftliche Faktor über ….

Zum Thema passend: FAQ – Klarnamenpflicht – Klarnamenzwang auf Facebook  (gulden röttger rechtsanwälte)

Vorschaubild: wavebreakmedia/Shutterstock


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