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Fälle von Kinderpornografie sollen in Zukunft den Sicherheitsbehörden mitgeteilt werden.

Bundesjustizministerium und Bundesministerium einigten sich laut Informationen von morgenpost.de darauf, dass Betreiber von sozialen Netzwerken künftig dazu verpflichtet werden, Fälle von Kinderpornografie an die Sicherheitsbehörden zu melden.

Meldepflicht für soziale Netzwerke

Aktuell wird ein Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität ausgearbeitet. Dieser Entwurf sieht Meldepflichten für soziale Netzwerke, wie zum Beispiel Facebook und Twitter vor.

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Im überarbeiteten Netzdurchsetzungsgesetz (NetzDG) soll eine Meldepflicht für strafbare Inhalte wie Volksverhetzung oder Störung des öffentlichen Friedens durchgesetzt werden. Hier ist vorgesehen, dass IP-Adresse und Portnummern an das Bundeskriminalamt weitergegeben werden.

IP-Adressen bei kinderpornografischen Inhalten sollen gesammelt werden

Neben den strafrechtlich relevanten Inhalten soll eben auch die IP-Adresse dem BKA übermittelt werden. Dies muss unmittelbar erfolgen, sobald die Betreiber von sozialen Netzwerken eine Meldung zu kinderpornografischen Inhalten wie Verbreitung oder Zugänglichmachen erhalten.

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Quelle: morgenpost.de
Artikelbild: Shutterstock / M-SUR / Monkey Business Images


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