Künftig reicht es nicht mehr, Hasspostings nur zu löschen. Diese müssen auch dem BKA (Bundeskriminalamt) gemeldet werden.

Facebook, Twitter und YouTube müssen Hasspostings künftig dem BKA melden: Auf entsprechende Änderungen im Netzdurchsetzungsgesetz (NetzDG) haben sich Bundesjustizministerin Christine Lambrecht und Bundesinnenminister Horst Seehofer geeinigt. Auch die Innenminister der Länder haben sich vergangenen Freitag für ein derartiges Meldeverfahren ausgesprochen.

IP-Adresse und Portnummer werden an BKA übermittelt

„Das schnellste deutsche Asylverfahren lehnt bis zu 1400 Anträge in der Minute ab.“ – Dazu ein Foto eines Maschinengewehrs.

Derartige Hasspostings müssen Facebook, Twitter und YouTube in Zukunft dem BKA melden. Auch werden die IP-Adresse und Portnummer mit übergeben. So soll es ermöglicht werden, anonyme Hetzer zu ermitteln.

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Löschen allein reicht nicht mehr

Der Entwurf des überarbeiteten Netzwerkdurchsetzungsgesetzes besagt, dass Hakenkreuz-Postings, Morddrohungen, volksverhetzende Inhalte und vieles mehr gemeldet werden müssen. Löschen allein reicht nun nicht mehr. Beleidigungen bleiben ausgenommen. Diese werden nur im Fall einer Anzeige durch die Betroffenen verfolgt.
Vernachlässigen soziale Netzwerke ihre Meldepflicht, sollen diese mit einem Bußgeld bestraft werden.

In den Transparenz-Berichten der sozialen Netzwerke erhält man unter anderem einen Überblick darüber, wie viele Beiträge gemeldet und wie viele davon gelöscht wurden.

Twitter erhält im ersten Halbjahr rund 470.000 Beschwerden von Nutzern in Deutschland zu fragwürdigen Beiträgen. Knapp 45.000 wurden gelöscht oder gesperrt, gibt Twitter in einem Bericht zum NetzDG an.

YouTube erhielt 300.000 Beschwerden nach dem NetzDG. Ein Drittel davon wurden von Beschwerdestellen wie z.B. Jugendschutz.net eingereicht. Gelöscht wurden seitens YouTube knapp ein Viertel der gemeldeten Inhalte.

Facebook überrascht mit einer nur dreistelligen Zahl zu insgesamt 1050 Inhalten an Beschwerden nach dem NetzDG. Gelöscht wurden hier von Facebook 349, wie man im NetzDG – Transparenzbericht von Facebook lesen kann.

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Schwerpunktanwaltschaften als Hoffnung des Bundes

Trotz der Einschränkung, dass Beleidigungen nicht an das BKA gemeldet werden müssen, geht man in Berlin von einer hohen Anzahl an Meldungen durch soziale Netzwerke aus. Nun hofft die Regierung darauf, dass Schwerpunktanwaltschaften mit den Anklagen gegen Hetzer betraut werden.

„Das erfordert spezialisierte Ermittler. Stellen für neues Personal zu beschaffen ist fast immer aufwendiger, als neue Gesetze zu beschließen“, gibt Justizministerin Barbara Havliza (Niedersachsen) zu bedenken.

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Quelle: Spiegel.de
Artikelbild: Shutterstock / YanLev

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