Wenn man seinem Chef Schimpfwörter an den Kopf wirft, ob verbal oder auch schriftlich, dürften die Konsequenzen darauf auf der Hand liegen. Kaum jemand weiß jedoch, dass auch als Platzhalter verwendete „Emoticons“ zur Kündigung führen können. So gerade geschehen in Baden-Württemberg.

Einem Montagearbeiter aus Baden-Württemberg wurde wegen dieses Facebook-Kommentars nun fristlos gekündigt:

screenshot_LArbG_Baden-Württemberg
(Screenshot: LArbG Baden-Württemberg)

Anstelle der Worte „Schwein“ und „Bär“ nutzte der Angestellte stattdessen entsprechende Emoticons und erhielt als Folge die fristlose Kündigung seines Arbeitgebers. Gegen die Kündigung zog er vor Gericht – und verlor.

Das Landesarbeitsgericht: „Die Bezeichnung einer anderen Person als „fettes Schwein“ stellt ohne Zweifel eine grobe Beleidigung dar.“

Unstimmigkeit herrschte lediglich beim vermeintlichen Bärenkopf-Emoticon in der Frage, ob und wie grob dieser als Beleidigung gelten könne. Immerhin präsentiere sich dieses Emoticon ehr als Affenkopf.

(Aktenzeichen: 1 CA 290/15)


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