Die Behauptung
Ein viraler Text behauptet, Facebook werde ab einem bestimmten Datum 4,99 € pro Monat verlangen. Nutzer:innen könnten dem widersprechen, indem sie eine bestimmte Nachricht posten.
Aufgestellt von: Social Media
Faktencheck: Falsch
Facebook erhebt keine generelle Nutzungsgebühr. Die kursierende Nachricht ist ein Kettenbrief ohne rechtliche Wirkung. Allerdings nutzt Meta öffentliche Beiträge für KI-Training, was echte Datenschutzfragen aufwirft.
Kurze Faktenübersicht:
- Die Behauptung einer Facebook-Gebühr von 4,99 € ist eine wiederkehrende Falschmeldung.
- Meta nutzt öffentliche Beiträge von Facebook und Instagram für KI-Training.
- EU-Nutzer:innen konnten bis zum 26. Mai 2025 widersprechen.
- Nachträglicher Widerspruch gilt nur für zukünftige Datenverwendungen.
Ein alter „4,99“-Kettenbrief sorgt erneut für Verunsicherung!
Aktuell kursiert erneut eine alte Behauptung durch soziale Netzwerke: Facebook werde ab sofort 4,99 $ (wahlweise auch 4,99 €) pro Monat verlangen. In der Nachricht heißt es weiter, man müsse dem „widersprechen“, um seine Daten und Fotos zu schützen. Der Ton ist alarmistisch, der Aufruf zum Handeln eindeutig.
Der Kettenbrief beginnt mit:
„Ich deaktiviere mich auch! Facebook wird ab Montag alle Nutzer berechnen. Das kann man sich abmelden. Halte deinen Finger auf diese Nachricht und kopiere. Es darf nicht geteilt werden. Ich erteile Facebook nicht, 4,99 $ pro Monat auf mein Konto zu berechnen; alle meine Bilder sind mein Eigentum oder meine Freunde und ICH BIN NICHT IN FACEBOOK!!!…“
Doch die Botschaft stammt nicht aus dem Meta-Konzern, sondern aus einem Kettenbrief, der bereits seit mehr als einem Jahrzehnt in Umlauf ist.
Die falsche Warnung – und was wirklich dahinter steckt
Die Nachricht, die über Messenger, Facebook-Timelines und Storys verbreitet wurde, wirkt auf den ersten Blick glaubwürdig. Sie warnt vor einer angeblichen Gebühr, fordert zum Teilen auf und verweist auf angebliche neue Nutzungsrechte für Facebook. Tatsächlich handelt es sich um eine Fälschung, die Formulierungen tauchen in ähnlicher Weise bereits seit 2014 auf und wurden mehrfach als falsch entlarvt.
Doch der Grund, warum die Nachricht gerade jetzt wieder auftaucht, ist nachvollziehbar: Meta, der Mutterkonzern von Facebook und Instagram, hat eine neue Datenschutzregelung eingeführt, die vielen Nutzern Sorgen bereitet – und Fragen aufwirft.
KI-Training mit Nutzerdaten – was Meta wirklich geändert hat
Meta hat am 26. Mai 2025 eine Frist enden lassen, nach der Nutzer:innen der Verwendung ihrer Daten zum KI-Training widersprechen konnten. Ab diesem Datum dürfen alle bis dahin öffentlich geposteten Inhalte von Facebook und Instagram verwendet werden, um Künstliche Intelligenz zu trainieren – darunter Texte, Bilder und Interaktionen, sofern sie öffentlich sichtbar sind.
Zwar bleibt es auch nach dem Stichtag möglich, der weiteren Nutzung zu widersprechen, doch der Einspruch gilt nur für zukünftige Inhalte. Alles, was bis zum Ablauf der Frist öffentlich war, kann seither rechtmäßig von Meta ausgewertet und verarbeitet werden. Der Hinweis auf eine angebliche Gebühr – 4,99 $ monatlich – hat mit dieser Entwicklung nichts zu tun.
Wie der Widerspruch funktioniert – drei Wege für Nutzer:innen
Meta bietet laut eigenen Angaben mehrere Möglichkeiten an, um der Verwendung der eigenen Daten zu widersprechen:
1. Offizielle Formulare:
Auf den Webseiten von Facebook und Instagram sind spezielle Formulare hinterlegt. Nutzer:innen müssen sich einloggen, ihre mit dem Konto verknüpfte E-Mail-Adresse angeben und können ohne weitere Begründung den Einspruch senden.
2. Direkt in der App:
Über das sogenannte „Privacy Center“ in den App-Einstellungen finden sich Links zum Widerspruch. Auch hier ist kein erläuternder Text notwendig.
3. Per E-Mail:
Rechtlich anerkannt ist auch ein formloses Schreiben an die offiziellen E-Mail-Adressen aus dem Impressum.
- [email protected] für Facebook
- [email protected] für Instagram
Wichtig ist hierbei, dass das Schreiben den vollständigen Namen, die genutzte E-Mail-Adresse und einen klaren Hinweis auf den Widerspruch enthält. Eine Bestätigung wird hier jedoch in der Regel nicht versendet.
Ein wachsender Druck – und offene Fragen
Die Wiederverwendung alter Falschmeldungen im Zusammenhang mit realen Datenschutzdebatten zeigt: Die Verunsicherung unter Nutzer:innen ist groß. Während der Kettenbrief über eine Gebühr irreführt, lenkt er doch unbeabsichtigt den Blick auf ein zentrales Thema: den Umgang mit digitalen Persönlichkeitsrechten in Zeiten Künstlicher Intelligenz.
Kritiker:innen fordern transparentere Aufklärung, verständlichere Widerspruchsmechanismen und eine stärkere Kontrolle durch unabhängige Datenschutzbehörden. Denn nicht jeder hat die Möglichkeit, sich durch Formulare, Apps oder E-Mails zu arbeiten oder rechtzeitig zu reagieren.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ist der Kettenbrief über die 4,99 $ (oder 4,99 €) Gebühr echt?
Nein, dieser Kettenbrief ist ein alter Hoax, der immer wieder auftaucht. Facebook erhebt keine generelle Nutzungsgebühr.
Was bedeutet es, dass Meta meine Daten für KI-Training nutzt?
Meta verwendet öffentliche Beiträge, um KI-Modelle zu verbessern. Das betrifft Inhalte, die du öffentlich auf Facebook oder Instagram geteilt hast.
Kann ich verhindern, dass meine Daten für KI-Training verwendet werden?
In der EU konntest du bis zum 26. Mai 2025 widersprechen. Ein späterer Widerspruch verhindert nur die zukünftige Nutzung deiner Daten.
Was passiert mit bereits verwendeten Daten?
Daten, die vor dem Widerspruch öffentlich geteilt wurden, können bereits für das KI-Training verwendet worden sein. Ein Widerspruch hat darauf keinen Einfluss.
Wie kann ich meine Privatsphäre besser schützen?
Überprüfe regelmäßig deine Datenschutzeinstellungen und teile sensible Inhalte nur mit ausgewählten Personen oder Gruppen.
Fazit zum Thema
Der Kettenbrief über eine angebliche Facebook-Gebühr ist ein wiederkehrender Hoax ohne Wahrheitsgehalt. Allerdings wirft die Nutzung öffentlicher Beiträge durch Meta für KI-Training berechtigte Datenschutzfragen auf. Nutzer:innen sollten sich der Verwendung ihrer Daten bewusst sein und gegebenenfalls von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen.
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