Da staunten viele Facebook-User aber, als ihre gesamte Favoritenliste auf einmal ungeordnet vorfanden. Die Ursprüngliche Sortierung, die von jedem Nutzer individuell angepasst wurde, existiert nicht mehr.
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Info: Die Favoritenliste ist eine Sammlung gespeicherter Links zu Funktionen wie Apps, Gruppen und Seiten und befindet sich auf der Desktop-Version auf der linken Seite
Zuvor konnte man die Favoritenleiste nach eigenen Ermessen anordnen.
Nun gibt Facebook jedoch die Reihung vor
Der Nutzer kann nur mehr auswählen, welche Seiten, Gruppen, Apps usw sich im OBEREN BEREICH und welche sich im UNTEREN BEREICH der Favoriten befinden.
Dies geschieht durch die Option:
OBEN FIXIEREN oder
NICHT MEHR OBEN FIXIEREN (Automatisch sortiert)
Nach der Umstellung sind ALLE Favoriten automatisch auf: OBEN FIXIERT eingestellt.
Möchte man nun z.B. diverse Seiten, Gruppen, Apps usw im unteren Bereich haben, dann muss man auf “NICHT MEHR OBEN FIXIEREN” klicken.
Automatisch rutsch diese Seite, Gruppe, App nach unten. Durch dies ergibt sich eine neue Reihung der Favoriten.
Eine gesamte Übersicht seiner Favoriten bekommt man, wenn man in der linken Spalte auf “BEARBEITEN klickt, welches sich neben dem Wort “Favoriten” befindet:
Hier kann man nun jeden einzelnen Favoriten eine Option zuweisen.
Für jene die man im oberen Bereich haben möchte gilt die Option: “OBEN FIXIERT” – und für jene die man im unteren Bereich haben möchte die Option “Automatisch sortiert”
Eine weitere Option wäre noch “In Favoriten verborgen”
Was man NICHT mehr kann ist, dass man mit der Maus die Favoriten so anordnet, wie man dies selbst möchte
Weitere Neuerungen
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Die sogenannten „Interessenslisten“ sind ebenfalls weggefallen und die “Freundeslisten” ebenfalls. Diese befinden sich nun auch im Menüpunkt „Entdecken” Links. welche sich unter den Favoriten befinden:
Tom Wannenmacher ist Gründer und Chefredakteur von Mimikama, Österreichs führender Faktencheck-Organisation. Seit 2011 kämpft er gegen Desinformation und Internetbetrug.
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum. Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG). Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein. (Mehr zur Arbeitsweise)
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