Immer wieder wird auf Facebook zu Fahndungen und ähnlichen Handlungen aufgerufen. Doch darf der Nutzer das auch?
Wir erhielten einige Anfragen zu einem Statusbeitrag auf Facebook, in dem behauptet wird, dass Hunde misshandelt werden. Zu dem Beitrag gehören auch explizite Bilder.
Der Beitragsersteller ruft nach Zeugen auf, sodass den Hunden geholfen werden kann:
In der … in … auf der … werden Hunde mit einem Stock geschlagen, misshandelt und Welpen erstickt siehe Bilder.Die Nachbarn können dies bezeugen, trauen sich jedoch nicht auszusagen.Wir haben alles versucht, brauchen aber dringend Hilfe, damit den Hunden geholfen werden kann! Bitte Nicht wegschauen!! Es werden dringend noch mehr Zeugen gesucht.
Das sagt die Polizei Schwaben Süd/West zu dem Beitrag:
Die Polizei Schwaben Süd/West bezieht Stellung in einem Facebookpost:
Fake news oder nicht – bis zum Beweis der Schuld gilt im Rechtsstaat immer noch die Unschuldsvermutung!
Aufgabe der Polizei ist es, Zeugen ausfindig zu machen und entsprechende Ermittlungen zu tätigen.
Anschuldigungen unter Angabe der Wohnadresse einer beteiligten Person zu erheben – wie heute in einem Post auf einer privaten Facebook-Seite geschehen – ist aus polizeilicher Sicht weder hinnehmbar, noch hilfreich! Genauso wenig hilfreich ist das unreflektierte Teilen eines solchen Posts!
MERKE:
SELBSTJUSTIZ ≠ ZIVILCOURAGE
Danke für Euer Verständnis!
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Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
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