Facebook-Nutzer spielen gerne Ermittler und befinden sich dadurch auf sehr dünnen Eis. “Die Medien machen dies doch auch”- diese Aussage bekommt man immer wieder zu hören.
Mit privaten Fahndungsaufrufen, welche man z.. auf Facebook veröffentlicht, macht man sich durchaus strafbar, auch wenn diese auf den ersten Blick berechtigt (subjektiv) erscheinen. Doch können am Ende daraus unkontrollierbare Situationen entstehen, so wie es die Polizei Sachsen in bereits 2016 einem Statusbeitrag auf Facebook beschrieben hat.
Viele Menschen veröffentlichen und teilen eigenständig Fahndungsaufrufe, ohne dass sie sich erkundigen, ob es sich um tatsächlich aktuelle Fälle handelt und ob sie ÜBERHAUPT rechtmäßig handeln!
Das müsst ihr zu Fahndungsaufrufen bei Facebook wissen:
- Nur Strafverfolgungsbehörden dürfen nach Personen öffentlich fahnden.
- Auch Straftäter, ganz zu schweigen von Tatverdächtigen oder Personen, gegen die nicht einmal ermittelt wird(!), haben Persönlichkeitsrechte. Darüber kann sich niemand per eigener Meinung hinwegsetzen.
- Diese Persönlichkeitsrechte dürfen nur unter ganz bestimmten Umständen aufgeweicht werden. Voraussetzungen, die in den deutlich seltensten Fällen greifen.
- Auch Kinder und Jugendliche haben Persönlichkeitsrechte, die nicht durch private Fahndungen verletzt werden dürfen (Bilder angeblich gesuchter Kinder, kranke Kinder, etc.).
- Wer Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt, muss mit teuren Abmahnungen, Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen rechnen und erfüllt u.U. Straftatbestände.
In aller Deutlichkeit: Private Fahndungsaufrufe können zu einer Strafbarkeit führen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit entstehen zumindest zivilrechtliche Ansprüche.
HEXENJAGD 2.0
Moderne Hexenjagd auf Facebook ist ein ernst zu nehmendes Thema. Es ist immer einfach seinen Unmut zu äußern, Menschen zu bedrohen so lang man gemütlich vor seinem Bildschirm sitzt.
Das solches Verhalten ernsthafte Konsequenzen (schon allein für das Verbreiten solcher Hetze) haben kann ist leider viel zu wenigen bewusst. Nicht umsonst gibt es Gesetze die Verdächtige schützen, Selbstjustiz verbieten, Rufmord und Verleumdung verhindern sollen. Nicht ohne Grund schützen Gesetze unsere Privatsphäre und verbieten die ungefragt Weitergabe von personenbezogenen Daten oder die unerlaubte Nutzung von Fotos.
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