Polizei warnt: Fahndungsaufrufe in sozialen Netzwerken
Autor: Kathrin Helmreich
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Im Falle von privaten Fahndungsaufrufen in sozialen Netzwerken ist helfen leider nicht immer gut und birgt einige Gefahren.
Warum man private Vermisstenmeldungen nicht teilen sollte.
Die Polizei warnt davor, private Vermisstenmeldungen im Internet zu teilen. Es ist doch so einfach, ein Klick, und man hat geholfen. Und helfen ist doch schön.
Im Falle von privaten Fahndungsaufrufen ist helfen leider nicht immer gut. Die Polizei warnt:Das Teilen privater Suchmeldungen in sozialen Netzwerken birgt viele Gefahren.
So kann es gerade bei Jugendlichen Einfluss auf ihre Zukunft haben. Natürlich machen sich Angehörige große Sorgen, wenn das Kind plötzlich verschwindet. Also wird mit Suchmeldungen nach ihnen „gefahndet“. Inzwischen wissen wir allerdings alle, das Netz
vergisst nie. Vielleicht findet der potentielle Ausbildungsbetrieb bei der Google-Suche diese Vermisstenmeldungen? Und dann?
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Auch bei der privaten Suche nach Erwachsenen sollte man sich beim Teilen zurückhalten. Als Erwachsener hat man ein eigenes Aufenthaltsbestimmungsrecht. Vielleicht ist es nicht einmal ein naher Angehöriger oder guter Freund, der solche Aufrufe ins Netz stellt, es könnte auch ein Stalker sein, der sein „Opfer“ aus den Augen verloren hat?
Man muss natürlich nicht immer vom Schlimmsten ausgehen. So hatte eine Zeitung in einem Onlinebericht das Flugblatt einer privaten Suche veröffentlicht. Dort war die direkte Durchwahl des zuständigen Polizeibeamten angegeben. Dieser befand sich zu dem Zeitpunkt allerdings im Urlaub. Der Anruf der zuständigen Polizeidirektion bei der Redaktion sorgte rechtzeitig für eine Korrektur. Im schlimmsten Fall wären also die Hinweise aus der Bevölkerung ins Leere gelaufen.
Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht.
Wenn die Polizei eine Fahndung auf Ihrer eigenen Facebook-Seite veröffentlicht, verlinkt sie immer auf ihre eigene Seite auf der sich dann Fotos und Informationen befinden. Nur so ist gewährleistet, dass alles wieder gelöscht wird. So wahrt die Polizei die Rechte am
Bild des Gesuchten. Wer allerdings Vermisstenmeldungen direkt auf Facebook hochlädt, gibt diese Bildrechte an den Plattformbetreiber ab. Diese Bilder bekommt man nicht mehr aus dem Netz, warnt die Polizei.
„Vielleicht fallen Sie auch auf einen Fake herein und verbreiten Daten eines Menschen, der gar nicht vermisst wird oder von dem es kein Einverständnis für die Veröffentlichung seines Fotos gibt“,
lautet die Warnung der Polizei Viersen. Möglicherweise sieht sich der Teiler dieser Bilder mit einer späteren Regressforderung des angeblich Gesuchten gegenüber. Und das kann teuer werden.
Der Suchaufruf kann inzwischen auch längst nicht mehr aktuell sein. Wenn man nicht direkt von der Ursprungsseite teilt, und diese auch nicht abonniert hat, ist man dahingehend nicht immer auf dem Laufenden.
Fake oder nicht?
Wer nicht genau verifizieren kann, ob die Vermisstensuche echt und aktuell ist oder nicht, sollte direkt auf der Homepage der zuständigen Polizeidirektion nachsehen.
Denn dort befinden sich alle Meldungen, bei denen Teilen und weiterverbreiten durchaus gewollt und erwünscht ist. Von allen anderen, nicht durch die Polizei selbst verbreiteten Meldungen sollte man die Finger lassen.
Quelle: Westfälische Nachrichten
Artikelbild: Shutterstock / Von Dragana Gordic
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