Private Fahndungsaufrufe auf Facebook sind strafbar!

Autor: Ralf Nowotny

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Als "Privatermittler" schlittert man auf sehr dünnem Eis
Als "Privatermittler" schlittert man auf sehr dünnem Eis

Oftmals sieht man im TV oder auf Seiten der Polizei Fahndungsaufrufe. Das bedeutet aber nicht, dass jeder dies darf!

Als „Privatermittler“ schlittert man auf sehr dünnem Eis. Viele Nutzer, die privat dazu auffordern, eine bestimmte Person zu finden, sowie die Nutzer, die diese Aufrufe dann teilen, wissen oftmals nicht, dass sie sich mit solchen Aufrufen durchaus strafbar machen können!

Private Fahndungsaufrufe auf Facebook können schnell Straftatbestände erfüllen oder nach sich ziehen!

Doch was macht denn einen privaten Fahndungsaufruf strafbar? Was darf man, was darf man nicht? Dazu haben wir hier eine kleine Liste!

Das müsst ihr über private Fahndungsaufrufe wissen:

  • Nur Strafverfolgungsbehörden dürfen nach Personen öffentlich fahnden.
  • Auch Straftäter, ganz zu schweigen von Tatverdächtigen oder Personen, gegen die nicht einmal ermittelt wird(!), haben Persönlichkeitsrechte. Darüber kann sich niemand per eigener Meinung hinwegsetzen.
  • Diese Persönlichkeitsrechte dürfen nur unter ganz bestimmten Umständen aufgeweicht werden. Voraussetzungen, die in den deutlich seltensten Fällen greifen.
  • Auch Kinder und Jugendliche haben Persönlichkeitsrechte, die nicht durch private Fahndungen verletzt werden dürfen (Bilder angeblich gesuchter Kinder, kranke Kinder, etc.).
  • Wer Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt, muss mit teuren Abmahnungen, Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen rechnen und erfüllt u.U. Straftatbestände.
  • Oftmals suchen Eltern privat nach ihren verschwundenen Kindern, auch wenn dies Aufgabe der Polizei ist und die Fahndung sogar behindern kann, wenn die Polizei zuerst im privaten Umfeld nachforscht und dadurch ein möglicher Täter gewarnt wird. Zudem sollten diese Eltern dann auch im Kopf behalten, den Beitrag später wieder zu löschen, zudem besteht die Gefahr, dass der Beitrag einfach kopiert wird, die private Fahndung also noch Jahre später im Netz rumschwirrt!

In aller Deutlichkeit:  Private Fahndungsaufrufe können zu einer Strafbarkeit führen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit entstehen zumindest zivilrechtliche Ansprüche.

Hexenjagd 2.0

Moderne Hexenjagd auf Facebook ist ein ernst zu nehmendes Thema. Es ist immer einfach seinen Unmut zu äußern, Menschen zu bedrohen so lang man gemütlich vor seinem Bildschirm sitzt.

Das solches Verhalten ernsthafte Konsequenzen (schon allein für das Verbreiten solcher Hetze) haben kann ist leider viel zu wenigen bewusst. Nicht umsonst gibt es Gesetze die Verdächtige schützen, Selbstjustiz verbieten, Rufmord und Verleumdung verhindern sollen. Nicht ohne Grund schützen Gesetze unsere Privatsphäre und verbieten die ungefragt Weitergabe von personenbezogenen Daten oder die unerlaubte Nutzung von Fotos.

Wer sich an einer modernen Hexenjagd beteiligt, macht sich also ebenfalls strafbar!
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