Wenn man solche Facebook-Beitrag teilt, dann kann man sich strafbar machen!

Autor: Tom Wannenmacher


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Seit Jahren berichten wir immer wieder davon, dass Facebook-User gerne mal Ermittler spielen und Fahndungsaufrufe erstellen bzw. teilen.

Jedoch sind dies keine offiziellen Fahndungsaufrufe der Polizei, sondern selbst erstellte Statusbeiträge. Man spricht auch von “privaten Fahndungsaufrufen”

Viele veröffentlichen und teilen eigenständig Fahndungsaufrufe, ohne dass sie sich erkundigen, ob es sich um tatsächlich aktuelle Fälle handelt und ob sie ÜBERHAUPT rechtmäßig handeln!

Die Polizei, Juristen und wir von Mimikama warnen davor, denn private Fahndungsaufrufe bei Facebook können schnell Straftatbestände erfüllen oder nach sich ziehen.

Wir möchten einige Punkte herausheben sowie auf diverse Seiten verweisen, die dieses Thema eingehender behandeln.

Das müsst ihr zu Fahndungsaufrufen bei Facebook wissen:

  • Nur Strafverfolgungsbehörden dürfen nach Personen öffentlich fahnden.

In aller Deutlichkeit:  Private Fahndungsaufrufe können zu einer Strafbarkeit führen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit entstehen zumindest zivilrechtliche Ansprüche.

  • Auch Straftäter, ganz zu schweigen von Tatverdächtigen oder Personen, gegen die nicht einmal ermittelt wird(!), haben Persönlichkeitsrechte. Darüber kann sich niemand per eigener Meinung hinwegsetzen.
  • Diese Persönlichkeitsrechte dürfen nur unter ganz bestimmten Umständen aufgeweicht werden. Voraussetzungen, die in den deutlich seltensten Fällen greifen.
  • Auch Kinder und Jugendliche haben Persönlichkeitsrechte, die nicht durch private Fahndungen verletzt werden dürfen (Bilder angeblich gesuchter Kinder, kranke Kinder, etc.).
  • Wer Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt, muss mit teuren Abmahnungen, Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen rechnen und erfüllt u.U. Straftatbestände.

Die Die Polizei Sachsen hat dazu folgendes veröffentlicht:

Das eigene Fahrrad gestohlen, das Auto weg, Nachbarskinder von Unbekannten angesprochen…
Situationen, die viele bewegen, in Facebook eine private Fahndung zu starten und vermeintlich damit auch die Polizei unterstützen zu wollen.

Auch wenn es einige erfolgreiche Beispiele gibt, so warnen wir ausdrücklich davor!

Solche privaten Fahndungsaufrufe sind gefährlich, denn sie treffen oft Unbeteiligte.

So auch in einem Fall diese Woche im Leipziger Umland:
Die Polizei Leipzig berichtete über ein verdächtiges Ansprechen, von welchem ein neunjähriges Mädchen betroffen war. Danach wurden via Facebook Fotos von einem Fahrzeug mit Kennzeichen veröffentlicht und vor dem Fahrer, der Kindern „hinterher machte“, gewarnt.

Dieser Aufruf teilte sich vielfach und erlangte eine große Reichweite. Fakt ist: Der Mann und sein Fahrzeug haben nichts mit der Sache zu tun. Schnell kamen auch Gewaltaufrufe in den Kommentaren dazu.

Somit geraten jetzt die Aufrufenden ins Visier strafrechtlicher Ermittlungen.

Denkt also nach, welche Konsequenzen solche Fahndungen haben können, bevor ihr sie postet oder teilt. Ihr könnt jederzeit selber unbeabsichtigt ins Visier solcher „Privatfahndungen“ geraten!

Überlasst die Arbeit der Polizei, insbesondere die der Öffentlichkeitsfahndung!

Wendet Euch bei Hinweisen sofort an uns und tauscht Euch nicht über die sozialen Netzwerke zu Euren Erkenntnissen aus.
Jede Polizeidienststelle ist für sachdienliche Hinweise für Euch jederzeit erreichbar.

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