Alle 18 Minuten schaut der Durchschnittsnutzer auf das Smartphone.

Das dürfte dementsprechend zumindest statistisch dann auch während des Radfahrens geschehen. Dass telefonieren im Auto verboten, bzw. nur mit Freisprechanlage erlaubt ist, ist bekannt. Doch soll man auf dem Fahrrad telefonieren oder gar die Nachrichten checken? Darf man dabei ganz normal das Smartphone ans Ohr oder in der Hand halten? Was erlaubt ist und was nicht, das hat sich Galileo einmal näher angeschaut:

[raw]

 

[/raw]

(Info: Video nur in Deutschland und Österreich abspielbar)

Rechtslage:

Nein, telefonieren auf dem Fahrrad ohne Freisprecheinrichtung ist nicht erlaubt. Wer in Deutschland mit dem Handy in der Hand auf dem Fahrrad erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 25 Euro rechnen. Das gilt auch, wenn man das Smartphone lediglich in der Hand hält. Auch in Österreich gilt: Telefonieren während des Radfahrens ohne Benützung einer Freisprecheinrichtung ist verboten.

Unterstütze jetzt Mimikama – Für Wahrheit und Demokratie! Gründlicher Recherchen und das Bekämpfen von Falschinformationen sind heute wichtiger für unsere Demokratie als jemals zuvor. Unsere Inhalte sind frei zugänglich, weil jeder das Recht auf verlässliche Informationen hat. Unterstützen Sie Mimikama

Mehr von Mimikama

Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)