Am 16.09.2016 gegen 16:40 Uhr meldete ein Verkehrsteilnehmer einen verdächtigen Pkw, an dem ein „amtliches Kennzeichen des Freistaates Preußen“ angebracht war
Bei der anschließenden Überprüfung des 42jährigen Fahrzeughalters aus Köln gab dieser an, nicht Bürger der Bundesrepublik Deutschland zu sein.
Er gehöre dem Freistaat Preußen an und habe dort auch sein Fahrzeug zugelassen.
Das Verwaltungssystem der Bundesrepublik Deutschland lehnt er ab. Da er auch keine gültige Fahrerlaubnis besitzt, wurde ihm die Weiterfahrt untersagt.
Gegenüber den Polizeibeamten gab er an, dass er die Weisung der Beamten der BRD nicht akzeptiert und dementsprechend auch weiterfahren würde, da er „staatsrechtlich“ im Recht sei.
Neben der Einleitung eines Strafverfahrens wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis mit einem nicht zugelassenen Pkw, wurde sein Fahrzeug zur Verhinderung der weiteren Nutzung sichergestellt.
Quelle: Polizei Rhein-Sieg-Kreis
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)
