Achtung vor der falschen E-Mail im Namen des österreichischen Bundesministeriums der Justiz

Aktuell sind E-Mails im Umlauf, die vorgeben, vom österreichischen Bundesministeriums der Justiz zu stammen. Doch das stimmt nicht, denn dahinter verstecken sich Betrüger!

Autor: Tom Wannenmacher

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Achtung vor der falschen E-Mail im Namen des österreichischen Bundesministeriums der Justiz
Achtung vor der falschen E-Mail im Namen des österreichischen Bundesministeriums der Justiz

Falsche Mail im Namen des Bundesministeriums der Justiz in Umlauf!

Diese E-Mail inkl. Dateianhang ist ein FAKE und stammte NICHT vom Bundesministerium der Justiz und / oder von Interpol

In einer gefälschten E-Mail mit dem Betreff: „Gerichtlicher Untersuchungsbericht“ werden die E-Mail Empfänger darüber informiert, dass in Anwendung der Bestimmung 390-1 ein Fall eröffnet wurde und dass man sich nun innerhalb von 24 Stunden melden solle. Macht man diese nicht, dann können sich gegen den Empfänger die erhobenen Vorwürfe verschärfen.

Es handelt sich dabei um diese gefälschte E-Mail, NICHT vom Bundesministerium der Justiz und auch nicht von der Interpol ausgestellt wurde

In Anwendung der Bestimmung von Artikel 390-1. Wir informieren Sie darüber, dass ein Fall gegen Sie eröffnet wurde
Screenshot der gefälschten E-Mail des österreichischen Bundesministeriums der Justiz

Bei der E-Mail dabei ein Dateianhang, dass angeblich vom Bundesministerium der Justiz und der Interpol stammen soll. In der mit dem „Bundesministerium für Justiz“ und dem „Interpol“-Logo versehenen Dokument, wendet sich angeblich Herr Mag. Gerhard Pürstl an die angeschriebene Person und behauptet, der Empfänger sei jetzt Gegenstand eines Strafverfahrens in Bezug auf Pädopornografie,, Exhibitionismus und Cyberpornografie. Die Strafe würde sich hier auf bis zu sieben Jahren belaufen sowie eine Geldstrafe in der Höhe von 100.000 EUR. Es handelt sich dabei um diesen Dateianhang:

Screenshot des gefälschten Dokuments, dass NICHT vom Bundesministerium der Justiz und auch nicht von Interpol ausgestellt wurde
Screenshot des gefälschten Dokuments, dass NICHT vom Bundesministerium der Justiz und auch nicht von Interpol ausgestellt wurde

Reagieren Sie nicht auf diese Mails und antworten Sie nicht an die dort angegebenen Adressen. Sollten Anhänge enthalten sein, so öffnen Sie diese auf keinen Fall, da sich dahinter u.a. Schadsoftware verbergen kann.

Hinweis: Diese Mails sind gefälscht und stammen nicht von den genannten Behörden. Wer eine solche Mail bekommen hat, sollte bitte nicht den Anhang öffnen und/oder keine persönlichen Daten an die dort genannten Mailadressen zurücksenden. Falls Sie der gefälschten Aufforderung nachgekommen sein sollten, informieren Sie Ihre örtliche Polizeidienststelle und erstatten Sie ggf. Anzeige.

  • Versenden Sie niemals Ausweiskopien an unbekannte Personen!
  • Weiterhin kann es zu Zahlungsaufforderungen im Anschluss der Kontaktaufnahme kommen.
  • Kommen Sie keiner Zahlungsaufforderung nach!
  • Seien Sie vorsichtig, wenn Sie solche Mails bekommen.
  • Es besteht zudem immer die Gefahr von Schadsoftware, die als Anhang mitgeschickt wird.

Kann auch in dieser Form versendet werden:

MIMIKAMA
Screenshot des gefälschten Dokuments, dass NICHT vom Bundesministerium der Justiz und auch nicht von Interpol oder Europol ausgestellt wurde

Soll ich auf diese E-Mail antworten?

​​​​​​Nein, auf gar keinen Fall. Diese Fake-E-Mail stammt nicht von der Polizei, der Interpol, der Europol oder wie in diesem Fall vom Bundesministerium der Justiz in Österreich, sondern von Kriminellen. Sobald Sie antworten, bestätigen Sie den Kriminellen, dass Ihre E-Mail-Adresse existiert. In weiterer Folge können Sie mit der Forderung eines hohen Geldbetrags rechnen.

Woran erkenne ich, dass es sich um Betrug handelt?

  • E-Mail-Adressen: Sehen Sie sich die E-Mail-Adresse des Absenders genau an.
  • Fehlende Anrede: Wenn es keine Anrede gibt und du nur mit einem „Hallo“ oder mit „Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr“ angesprochen werden, kannst du davon ausgehen, dass das Schreiben massenhaft an unzählige Personen versendet wurde.
  • Unterschiedliche Anredeformen: Mal wird man geduzt, dann gesiezt.
  • Keine konkrete Beschreibung der Straftat: Sie werden einer Straftat beschuldigt. Worum es sich aber genau handelt, wird nicht ausgeführt – also wann, was, wo konsumiert oder geteilt wurde.
  • Zeitdruck und zahlreiche Drohungen: Das Schreiben erzeugt Druck, sofort zu antworten. Antwortet man nicht innerhalb von 24 oder 48 Stunden, wird angeblich ein Haftbefehl gegen Sie ausgestellt. Auch wird „deine Datei“ an die Medien weitergegeben, Sie sollen dabei öffentlich bloßgestellt werden.
  • Bestrafung ohne Anhörung: Sie werden ohne eine Anhörung und persönliche Aussage bestraft. Dabei handelt es sich um kein offizielles Vorgehen!
  • Unvollständige Sätze, Übersetzungsfehler: Achte auf die Schreibweise. Hier finden sich unvollständige Sätze, diverse Begrifflichkeiten und auch die Grammatik sind teilweise falsch.

Keine offizielle Behörde versendet derartige Schriftstücke!

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Bundeskriminalamt-Österreich

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