Faktencheck: Hat der Ehemann einer Muslimin das Recht, gratis mit auf Kur zu fahren?
Wir erhielten erneut Anfragen zu einem sehr pikanten Thema.
So kursiert abermals das Gerücht, dass, wenn muslimische Frauen eine Kur genehmigt bekommen, ihr Ehemann automatisch und gratis als Begleitung mitfahren darf.
Dieses Gerücht wird momentan hauptsächlich auf Facebook geteilt, kommt jedoch als augenscheinliche WhatsApp-Nachricht per Bild:
Quelle: Facebook / Screenshot Mimikama
Bild im Klartext:
Nicht zu glauben, o d e r ?
Wird in Österreich von einer österreichischen Krankenkasse einer Muslimin eine Kur genehmigt, so hat automatisch der Ehemann das Recht, mit auf Kur zu gehen*** ! (Aufgrund ihres Glaubens, dürfen Muslime nicht ohne Begleitung ihres Gatten kuren …..) *** Nichts dagegen, wenn er es selbst bezahlt, nur müssen sie das eben nicht ! (Dafür wird uns dann die Kur abgelehnt und bei den Muslimen werden es immer mehr.) *********** Dies ist keine “Ausländerhetze”, sondern nur ein weiteres Sittenbild, wie es in Österreich abläuft !
Bereits im März klärten wir zusammen mit der OÖGKK (Oberösterreichische Gebietskrankenkasse) auf, dass diese Behauptung nicht stimmt.
OÖGKK bezieht Stellung
Auch die OÖGKK weist aktuell nochmals darauf hin, dass es sich um einen Fake handelt und verweist auf unseren etwas älteren Beitrag:
Quelle: Facebook / Screenshot Mimikama
Derzeit werden erneut in den sozialen Medien Nachrichten verbreitet, in denen behauptet wird, dass Krankenkassen Migrantinnen und Migranten bevorzugen würden. Solche Unterstellungen weisen wir aufs Schärfste zurück! Die #OÖGKK handelt auf Basis von gesetzlichen Bestimmungen. Niemand wird bevorzugt oder benachteiligt – weder aufgrund von Alter, Herkunft, Religion oder Geschlecht. Gerüchte dieser Art sind dazu da, Unfrieden in der Gesellschaft zu stiften, Menschen gegeneinander aufzubringen und öffentliche Einrichtungen in Verruf zu bringen.
Wenn Sie ein solches oder ein ähnliches Gerücht erreicht, dann kontaktieren Sie uns bitte unter 05 78 07-0 oder [email protected] Wir bemühen uns um Aufklärung!
Bitte helfen Sie uns, diese Information zu verbreiten und teilen Sie diesen Beitrag – danke!
Falschmeldung bereits seit 2015 im Umlauf
Ursprünglich wurde der Beitrag im Jahre 2015 per E-Mail versendet.
Am Text selbst hat sich bloß die Formatierung geändert, der Inhalt wurde einfach per copy und paste immer weiter verbreitet:
Ergebnis:
Bei diesem Facebook-Statusbeitrag handelt es sich um eine Falschnachricht.
Die Krankenkasse weist einen solchen Vorwurf zurück und handelt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen.
Es wird weder jemand bevorzugt, noch benachteiligt.
Am besten ignoriert man diesen Beitrag und teilt ihn nicht weiter, um diesem Gerücht irgendwann den Garaus machen zu können!
Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell
war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur
Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge (keine Faktenchecks) entstand durch den Einsatz von maschineller Hilfe und
wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)
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