Auf einem Bild mit kurzem Text wird ein Kaufboykott gefordert: Man solle nicht mehr bei „Real“ einkaufen, da wegen des Konzerns ein Rentner verurteilt wurde.
Um jenes Bild handelt es sich:

„Bürger, kauft NICHT (mehr) bei REAL!
Die Supermarktkette sorgte dafür, dass ein 76-jähriger Rentner verurteilt wurde, weil er abgelaufenen Kaffee aus dem MÜLL (!) fischte und mitnahm.
Wer ein funktionierendes Herz hat, teilt diesen Beitrag.“
Ein echter Fall
Tatsächlich wurde ein Rentner wegen Diebstahls von 35 Packungen Kaffee, dessen Haltbarkeitsdatum abgelaufen war, vor Gericht veruteilt, wie zahlreiche Medien berichteten.
Und zu was wurde er verurteilt?
Angeklagt wurde der Mann wegen „besonders schwerem Diebstahl“.
Jene Anklage wird gestellt, wenn sich jemand gewaltsam zu einem geschlossenen Gebäude, Raum oder Gelände Zugriff verschafft, um dort Gegenstände zu entwenden.
Dies wurde von der Staatsanwaltschaft vermutet, da der Rentner durch ein Loch im Zaun auf das Gelände des Marktes gelangte. Jugendliche hatten ihn darauf hingewiesen, dass in dem Container „jede Menge Zeug liege“.
Der Richter erkannte an, dass der Rentner bisher nicht strafrechtlich aufgefallen war, zudem konnte nachgewiesen werden, dass die Aussage des 76-jährigen stimmte.
Er wurde zu einer milden Strafe von 300 Euro auf zwei Jahre Bewährung verurteilt.
Konkret bedeutet das: Er muss die 300 Euro nur dann bezahlen, wenn er innerhalb der nächsten zwei Jahre straffällig werden sollte!
Was soll dieses Gesetz überhaupt?
Laut WWF werden in Deutschland ein Drittel aller gekauften Lebensmittel weggeworfen, obwohl sie noch genießbar seien. Das ist verständlicherweise ärgerlich, deswegen gibt es in Frankreich beispielsweise ein Gesetz, welches größere Märkte dazu verpflichtet, Lebensmittel mit abgelaufenem MHD zu spenden.
Rechtlich sind Waren im Abfall in einer Art Schwebezustand. Mit der Ablage von Abfall im Müllcontainer bietet man dem Entsorger des Abfalls eine Eigentumsübertragung an. Solange der Abfall nicht entsorgt wurde, ist man also im Prinzip noch Eigentümer des Abfalls, mit allen Rechten, aber, und das ist wichtig: mit allen Pflichten!
Dies bedeutet, dass der Eigentümer des Abfalls für diesen auch verantwortlich ist. Wirft man zum Beispiel Gift in den Abfall, so ist der Eigentümer des Abfalls dafür verantwortlich, und das ist nicht „niemand“, sondern der, der es entsorgen wollte.
So verhält es sich beispielsweise auch mit Sperrmüll, welcher auf der Straße steht: Stolpert jemand über ein kaputtes Bett, welches halb auf dem Gehweg sich verteilt hat, ist der Eigentümer des Abfalls dafür verantwortlich, und das ist die Person, die den Abfall entsorgen wollte, nicht etwa die Stadt oder sonst jemand.
Zurück zum Kaffee:
Angenommen, jener Kaffee wäre nun wirklich durch das Überschreiten des MHD so schlecht, dass der Rentner daran ernsthaft erkrankt wäre: dann könnte der Mann im Prinzip den Real-Markt verklagen, da der Markt rechtlich noch Eigentümer des Kaffees war. Ob so eine Klage sinnvoll wäre, kann man anzweifeln, ist theoretisch zumindest möglich.
Also nicht nur aus diesem Grund, sondern auch weil der Kaffee als Abfall, der in einem Container aufbewahrt wurde, ein explizites Angebot an die Verwertungsfirma war, diesen als Eigentum zu übernehmen, und nicht etwa als Angebot für jedermann gedacht, um sich an dem Kaffee zu bedienen, blieb Real fast nichts anderes übrig, als Klage einzureichen.
Fazit
Die Lebensmittelverschwendung in Deutschland ist sicherlich ärgerlich, und es scheint unangemessen, dass der Rentner angeklagt wurde, weil er Kaffee aus einem Müllcontainer mitnahm.
Rechtlich aber macht diese Regelung, also die Strafbarkeit des Entwendens von Abfall aus einem Container, durchaus Sinn. Sie sorgt dafür, dass Abfallentsorgung geregelt läuft, dass man für seinen eigenen Abfall auch verantwortlich ist. Ansonsten könnte jeder seinen Abfall entsorgen, wie er will, und niemand könnte dafür angeklagt werden, wenn durch unsachgemäß entsorgten Abfall jemand zu Schaden kommt.
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