Derzeit versenden Betrüger gehäuft gefälschte „Knöllchen“ der Polizei per Mail. Ausgestellt von der “ Zentraldienstes der Polizei“
In der gefälschten Mail wird behauptet, man habe die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb einer geschlossenen Ortschaft überschritten und müsse nun ein Bußgeld entrichten. So sieht die Mail aus:

„Sie werden beschuldigt als Fahrer, der am 19.06.2019 um 11:31 Uhr in Abbé-Lemire-Weg , Alt-Hohenschönhausen folgendes Verbrechen verübt: Sie überschritten die zulassigen Geschwindigkeitsgrenze ausserhalb geschlossener ortschaften um 14km/h. Maximal zulässige Geschwindigkeit: 60 km/h; Festgestelte Geschwindilkeit (abzgl. Toleranz): 74 km/h § 41 Abs 2, § 49 StVO. § 24 StVG.
Wegen dieser Ordnungswidrigkeit(en) wird gegen Sie eine Geldbuße festgesetzt (§ 17 OWiG)
Außerdem haben sie die kosten des verfahrens zu tragen (§ 41 Abs 2, § 49 StVO. § 24 StVG.)“
Wie erkenne ich schnell, dass diese Mail Betrug ist?
Am Einfachsten geht es am PC, wenn man mit dem Mauszeiger über die Links in der Mail fährt: Dann sieht man unten in der Statusanzeige, wohin der Link führt:

Im obigen Fall sieht man sehr gut, dass der Link zum Berufungsantrag nicht etwa auf eine offizielle Seite der Polizei führt, sondern auf eine Seite namens „Beautiful Saigon“, welche anscheinend gehackt wurde, um dort ein falsches Formular zu hinterlegen, was darauf abzielt, ausführliche Nutzerdaten zu erhalten.
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Die Polizei Brandenburg warnt!
Auf der Internetpräsenz der Polizei Brandenburg wird ebenfalls vor diesen gefälschten Bußgeldschreiben gewarnt.
Zudem beschreibt die Polizei weitere Erkennungsmerkmale der gefälschten Mail:
- Absender: „Zentraldienst der Polizei | Zentralen Bußgeldstelle“, die Absenderadresse gehört offensichtlich nicht zur Polizei (z. B. white@cloudmailhost.info)
- Betreffzeile: „Verstoßmeldung“ oder „Straf Benachrichtigung“ und eine Buchstaben-Zahlen-Kombination
- Der Text ist in fehlerhaftem Deutsch verfasst.
- Die angegebene Geschwindigkeitsüberschreitung liegt teilweise in der Zukunft.
- Am Ende der Mail steht der Hinweis „Unsubscribe me from this list“.
Insbesondere der letzte Punkt lässt uns schmunzeln, denn es wäre uns ebenfalls neu, dass man Bußgeldbescheide abbestellen kann!
Die Polizei (und wir) raten dazu, keine Zahlungen zu leisten, die Links in der Mail nicht anzuklicken, eventuelle Anhänge in der Mail nicht zu öffnen!
Zudem sollten sich Betroffene an die Polizei wenden, um Strafanzeige gegen Unbekannt zu stellen. Dies ist bundesweit in jeder Polizeidienststelle oder über die Internetwache der Polizei des Landes Brandenburg möglich.
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2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)

