Fastunfall durch Behinderung eines Notarztwagens – Polizei ermittelt wegen Nötigung
Autor: Janine Moorees
Enger – Polizei, Feuerwehr und der Rettungsdienst sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung befreit.
Diese Inanspruchnahme von den sogenannten Sonder- und Wegerechten ist nicht willkürlich, sondern muss dringend geboten sein. Sie sind geprägt durch eine hohe körperliche und geistige Beanspruchung der Helfer im Einsatzwagen. Das Blaulicht flackert, das Horn ertönt, das kaum zu hörende Funkgerät übermittelt noch wichtige Informationen und die Einsatzvorbereitungen zur Hilfeleistung werden abgesprochen.
Gut für die Helfer, wenn die anderen Verkehrsteilnehmer rücksichtsvoll und vorausschauend auf das Einsatzfahrzeug reagieren. Am Dienstag (11.4.) gegen 20:55 Uhr mussten ein Rettungssanitäter und ein Notarzt leider eine andere Erfahrung machen. Aufgrund eines medizinischen Notfalls waren sie mit dem Einsatzfahrzeug bei aktiviertem Blaulicht und Martinshorn auf der Wertherstraße von Enger in Richtung Spenge unterwegs. Da Eile geboten war, beabsichtigte der Fahrer einen deutlich langsam fahrenden Citroen zu überholen.
Der 84-jährige Fahrer aus Spenge ließ dieses aber nicht zu. Beim Überholversuch beschleunigte der Rentner sein Auto, sodass die Helfer nicht zügiger fahren konnten und den Einsatzort nicht schneller erreichen konnten. Kurz vor Spenge und dem Ortsteil Lenzinghausen bremste der Fahrer abrupt ab und fuhr, ohne zu blinken nach rechts in eine Nebenstraße. Nur durch eine Vollbremsung konnte der Rettungssanitäter einen Zusammenstoß verhindern. Natürlich beendete das Rettungsteam zunächst den Einsatz, schaltet aber anschließend die Polizei ein.
Diese konnte nach Ermittlungen den Fahrer identifizieren und das Strafverfahren wegen des Verdachts der Nötigung im Straßenverkehr einleiten.
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