Gegen einen 41-jährigen Mann wurde im Mordfall Peggy nun ein Haftbefehl erlassen.

Jener Mordfall hat leider eine traurige Berühmtheit. 2016 berichteten wir über DNA-Spuren, die nach über 15 Jahren an der Fundstelle der Leiche entdeckt wurden, im September 2018 gab es ein Geständnis.

Laut der Polizei Bayern erließ der Ermittlungsrichter jetzt gegen den 41-jährigen Tatverdächtigen Haftbefehl. Kriminalbeamte nahmen den Mann am Montag fest. Der Tatverdächtige hat keine Angaben gemacht, den Tatvorwurf aber durch seinen Verteidiger bestreiten lassen. Der Beschuldigte befindet sich nun in einer Justizvollzugsanstalt.

Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Oberfranken und der Staatsanwaltschaft Bayreuth

Die Ermittlungserkenntnisse aus den Untersuchungen am Fundort der sterblichen Überreste von Peggy Knobloch sowie die Neubewertung bereits bestehender Feststellungen ließen den 41-Jährigen aus dem Landkreis Wunsiedel wieder in den Mittelpunkt der Ermittlungen rücken.
In diesem Zusammenhang erfolgte Mitte September neben Durchsuchungsmaßnahmen auch eine Vernehmung des Mannes. Hierbei sagte er unter anderem aus, am 7. Mai 2001 die offenbar leblose Peggy Knobloch in Lichtenberg von einem Mann übernommen und in einem Wald bei Rodacherbrunn abgelegt zu haben. Mit dem vorangegangenen Tatgeschehen habe er jedoch nichts zu tun gehabt.
Im Nachgang zu den Ermittlungsmaßnahmen im September wurden die gewonnenen Erkenntnisse, insbesondere die damaligen Angaben des Beschuldigten sorgfältig überprüft, sowie die bei den Durchsuchungen sichergestellten Beweismittel ausgewertet. Im Ergebnis sind wesentliche Angaben des Beschuldigten, so der behauptete Anlass und der geschilderte Geschehensablauf, nicht mit den weiteren Ermittlungsergebnissen in Einklang zu bringen. Vielmehr ergab sich aus den nunmehrigen Ermittlungen ein dringender Tatverdacht gegen den 41-Jährigen, wonach der Mann selbst Täter oder Mittäter der Tötung der damals 9-jährigen Peggy Knobloch war und anschließend den leblosen Körper in einem Wald bei Rodacherbrunn ablegte. Es steht im Raum, dass mit der Tötung eine zuvor begangene Straftat verdeckt werden sollte.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bayreuth erging gegen den Mann Haftbefehl wegen Mordes. Zwischenzeitlich erfolgte die Festnahme. Der 41-Jährige befindet sich in einer Justizvollzugsanstalt in Untersuchungshaft.


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