Autofahrer in Deutschland solen ihre Führerscheine wohl früher umtauschen als bislang geplant. Die Bundesländer wollen das „Verfallsdatum“ für die Fahrerlaubnisse zur Entlastung der Behörden gestaffelt vorziehen. So zumindest ein Gesetzesentwurf

Hinweis: Das Gesetz zur Neuregelung der Gültigkeit der Führerscheine wurde NOCH NICHT verabschiedet. Alle Führerscheine behalten noch ihre derzeitige Gültigkeitsdauer.

Seit 2013 gelten neue Führerschein nur noch 15 Jahre. Alle bis dahin ausgestellten Fahrerlaubnisse sollten eigentlich noch bis zum Jahr 2033 ihre Gültigkeit behalten. Nach Informationen der „Saarbrücker Zeitung“ sollen nun die grauen (wurden bis 1985 ausgestellt) und rosa Lappen die bis Ende 1998 ausgestellt worden sind (rund 15 Millionen), abgestuft nach Geburtsjahrgängen bis 2024 ausgewechselt werden. Die rund 30 Millionen Führerscheine, die ab 1999 ausgestellt wurden, müssten dann abgestuft je nach Ausstellungsjahr bis 2033 ersetzt werden.

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Die geplanten Regelungen zum „vorgezogenen Führerscheinumtausch“ seien notwendig, um die Behörden zu entlasten, heißt es in dem Bericht. Mit der Neuregelung würde sichergestellt, dass die Behörden die Vielzahl der künftigen Anträge bewältigen könnten.

Der Umstieg auf die Karte (den neuen Führerschein) erfordert keine neue Fahrprüfung oder Gesundheitstest, also kann man tief durchatmen.

Die Polizei wird erleichtert sein, sobald alle Führerscheine die selbe Form und den selben Inhalt an den selben Stellen enthalten, denn bisher müssen die Polizisten hunderte Plastikkarten und Papierscheine unterscheiden müssen.


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Thema Staffelung vorerst vom Tisch

Bei älteren Führerscheinen war bisher immer eine Staffelung der Umtauschfrist im Gespräch, die jedoch bisher noch nicht offiziell durchgesetzt wurde. Insofern gilt (aktuelles Datum 05.12.2018) für alle Scheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, dass diese bis zum Stichtag 18. Januar 2033 umgetauscht werden müssen.

Weiterführende Quellen:


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