Fidget Spinner oder Wurfstern, welcher unter das Waffengesetz fällt?

Autor: Janine Moorees


Liebe Leserin, lieber Leser,

jeden Tag strömt eine Flut von Informationen auf uns ein. Doch wie viele davon sind wirklich wahr? Wie viele sind zuverlässig und genau? Wir bei Mimikama arbeiten hart daran, diese Fragen zu beantworten und dir eine Informationsquelle zu bieten, der du vertrauen kannst.

Aber um erfolgreich zu sein, brauchen wir deine Hilfe. Du hast es in der Hand, eine Welt voller vertrauenswürdiger Informationen zu schaffen, indem du uns jetzt unterstützt. Jede Unterstützung, ob groß oder klein, ist ein wichtiger Beitrag zu unserer Mission.

Werde Teil einer Bewegung, die sich für die Wahrheit einsetzt. Deine Unterstützung ist ein starkes Signal für eine bessere Informationszukunft.

❤️ Herzlichen Dank

Du kannst uns entweder via PayPal oder mittels einer Banküberweisung unterstützen. Möchtest Du uns längerfristig unterstützen, dann kannst Du dies gerne mittels Steady oder Patreon tun.


Itzehoe – Fidget Spinner oder Wurfstern, welcher unter das Waffengesetz fällt? Diese Frage haben sich die Zöllner der Abfertigungsstelle Itzehoe in den letzten Tagen mehrmals gestellt, als sie Fidget Spinner in Postpaketen aufgegriffen haben, die wie „Ninjasterne“ aussehen.

MIMIKAMA
Nach dem ersten Eindruck der Spielzeuge in Hinblick auf Material und Gewicht hätte es sich bei den Waren auch auch um gefährliche und verbotene Wurfsterne handeln können. Die Wurfsterne wurden deshalb durch den Zoll angehalten und dem Zollfahndungsamt Hamburg zur Prüfung übergeben. Nach bisherigem Ermittlungsstand handelt es sich jedoch nicht um Waffen oder gefährliche Gegenstände.
Allerdings sind die Fidget Spinner als Spielzeuge ebenfalls nicht einfuhrfähig, da die vorgeschriebene CE-Kennzeichnung (steht für die Erfüllung der Qualitätsstandards der Europäischen Union) fehlt. Sie müssen an die Absender zurückgeschickt werden.


Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell
war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur
Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.


2) Einzelne Beiträge (keine Faktenchecks) entstand durch den Einsatz von maschineller Hilfe und
wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)


Mit deiner Hilfe unterstützt du eine der wichtigsten unabhängigen Informationsquellen zum Thema Fake News und Verbraucherschutz im deutschsprachigen Raum

INSERT_STEADY_CHECKOUT_HERE

Mehr von Mimikama