Bremen – Mit Nachbildungen eines G36-Sturmgewehres und einer Pistole ist ein 14-Jähriger am Flughafen Bremen bei der Kontrolle seines aufgegebenen Koffers aufgefallen, als er in Begleitung seiner Familie nach London fliegen wollte. Die Einfuhr und der Besitz sogenannter „Anscheinswaffen“ ist in Großbritannien jedoch verboten. Bundespolizisten stellten die Softair-Waffen sicher.
Ein Aufkleber wies die Pistole zudem als Waffe mit mehr als der für „Spielzeuge“ erlaubten 0,5 Joule Bewegungsenergie aus. Der Waffe fehlte dafür auch das eingeprägte F-Prüfzeichen. Die Waffen werden kriminaltechnisch untersucht, um die teilweise nur technisch prüfbaren Verstöße gegen das Waffengesetz festzustellen. Außerdem ist der Umgang mit stärkeren Softair-Waffen nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Dass gefährliche oder waffenähnliche Gegenstände im Handgepäck nicht mitgeführt werden dürfen, ist allgemein bekannt. Doch auch in aufgegebenen Koffern stellt die Bundespolizei immer wieder fragwürdige Gegenstände fest: Am selben Tag – ebenfalls vor einem Flug nach Großbritannien – wurde ein Butterfly-Messer im Koffer einer 40-jährigen Frau entdeckt. Schon der Besitz und nicht nur das Führen ist in Deutschland verboten. Die Bundespolizei fertigte eine Strafanzeige.
In dieselbe Kategorie verbotener Waffen fallen auch Einhandmesser, Wurfsterne oder Würgehölzer – sogenannte „Nunchaku“.
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