Faktencheck: Begleiten Überwachungsflugzeuge die Atlantiküberquerung von Greta Thunberg?
Entlarve Falschinformationen zur Atlantiküberquerung von Greta Thunberg. Mimikama überprüft die Wahrheit hinter den Behauptungen und liefert klare Fakten
Auf einem Sharepic wird behauptet, dass die Klimaaktivistin Greta Thunberg bei ihrer gerade gestarteten Atlantikreise von einem Dutzend militärischer Flugzeuge überwacht wird.
Um dieses Sharepic handelt es sich:
Screenshot: mimikama.org
„FAKTEN
Wusstest Du das bei der Atlantiküberquerung der Greta Thunberg auf einem Segelboot auch ein Filmteam (aus medialen Gründen) an Bord der Jacht ist und die Fahrt der Jacht von mehr als ein Dutzend militärischen Überwachungsflugzeugen mit weit mehr als 100 Einsatzflügen über dem Nordatlantik aus Sicherheitsgründen überwacht wird….
Das wird die mit Abstand teuereste Atlantiküberquerung der Neuzeit!
Mit dem höchten Co2-Verbrauch seit dem 2. Weltkrieg!“
Fakten? Nein!
Tatsächlich befindet sich nicht etwa ein komplettes Filmteam an Bord, sondern lediglich der Dokumentarfilmer Nathan Grossman. Dazu segeln noch mit: Ihr Vater Svante Thunberg sowie die erfahrenen SeglerPierre Casiraghi und Boris Herrmann.
Auf der Internet-Präsenz von Boris Herrmann kann man zudem entnehmen, dass diese Überfahrt, welche seit Monaten geplant wurde, einzig von Land aus mit speziell vorbereiteten Landstützteams überwacht wird. Zudem wird erwähnt, dass das Segelschiff zwar einen Motor enthält, dieser aber vor Abfahrt offiziell versiegelt wurde. Als Antrieb werden einzig und allein Solarpanels, Heckpropeller und Unterwasserturbinen verwendet.
Fazit
Die Behauptung, welche fälschlicherweise auf dem Sharepic als „Fakt“ betitelt wird, ist genau das nicht. Es handelt sich um eine frei erfundene Behauptung.
Tom Wannenmacher ist Gründer und Chefredakteur von Mimikama, Österreichs führender Faktencheck-Organisation. Seit 2011 kämpft er gegen Desinformation und Internetbetrug.
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum. Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG). Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein. (Mehr zur Arbeitsweise)
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