Frau auf Facebook gedemütigt. Nun ermittelt die Polizei.

Autor: Tom Wannenmacher


Liebe Leserin, lieber Leser,

jeden Tag strömt eine Flut von Informationen auf uns ein. Doch wie viele davon sind wirklich wahr? Wie viele sind zuverlässig und genau? Wir bei Mimikama arbeiten hart daran, diese Fragen zu beantworten und dir eine Informationsquelle zu bieten, der du vertrauen kannst.

Aber um erfolgreich zu sein, brauchen wir deine Hilfe. Du hast es in der Hand, eine Welt voller vertrauenswürdiger Informationen zu schaffen, indem du uns jetzt unterstützt. Jede Unterstützung, ob groß oder klein, ist ein wichtiger Beitrag zu unserer Mission.

Werde Teil einer Bewegung, die sich für die Wahrheit einsetzt. Deine Unterstützung ist ein starkes Signal für eine bessere Informationszukunft.

❤️ Herzlichen Dank

Du kannst uns entweder via PayPal oder mittels einer Banküberweisung unterstützen. Möchtest Du uns längerfristig unterstützen, dann kannst Du dies gerne mittels Steady oder Patreon tun.


“Weil ich eine Hure bin” musste sie sagen.

Eine Frau kniet in Unterwäsche bekleidet auf der Straße. Im Hintergrund erkennt man einen Mann der sie demütigt und sie zur Schau stellt.

image

Das Video machte auf Facebook die Runde. Es wurde über 2.500.000 aufgerufen und über 4.000x geteilt.

“Jungs überlegt euch das 2 mal, ob ihr das Nächste mal eine abschleppt”, so der Text des Statusbeitrages.

In dem Video hört man u.a. dem Mann sagen: “Warum hast du mich beklaut“. Mit verängstigter Stimme antwortet die Frau: “Weil ich eine Hure bin”

Ersteller des Statusbeitrages = Produzent des Videos?

Noch nicht geklärt werden konnte, ob der Ersteller des Statusbeitrages auch der Produzent des Videos ist!

Gegen den Facebook-Nutzer, der das Video hochgeladen hat, wird bereits ermittelt. Es liegt eine Anzeige wegen „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen“ (§201a StGB) vor.

§ 201a- Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen – Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft
Quelle: http://dejure.org/gesetze/StGB/201a.html

Facebook hat reagiert.

Das Mobbing-Video wurde mittlerweile von Facebook entfernt.

image

ZDDK / mimikama Hinweis:

Nicht nur der ERSTELLER des STATUSBEITRAGES, sondern auch jene Nutzer die diese Beiträge TEILEN, machen sich STRAFBAR!

Das müsst ihr zu Fahndungsaufrufen bei Facebook wissen:

  • Nur Strafverfolgungsbehörden wie die Polizei, das BKA, die Staatsanwaltschaft usw. dürfen nach Personen öffentlich fahnden.


Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell
war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur
Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.


2) Einzelne Beiträge (keine Faktenchecks) entstand durch den Einsatz von maschineller Hilfe und
wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)


Mit deiner Hilfe unterstützt du eine der wichtigsten unabhängigen Informationsquellen zum Thema Fake News und Verbraucherschutz im deutschsprachigen Raum

INSERT_STEADY_CHECKOUT_HERE

Mehr von Mimikama