Die Behauptung
„Frauen, die in Frauenhäusern leben, haben keinen Anspruch auf den Klimabonus. Frauen, die in Frauenhäusern leben, sind meist Opfer häuslicher Gewalt durch den Lebenspartner (Gatte, Freund, …) Gewalttätige Männer, die ihre Gattinnen/Partnerinnen ins Frauenhaus prügeln, werden zu Recht eingesperrt.“
Wahr
Frauen, die in Frauenhäusern leben, haben in der Regel auch eine Meldeadresse in Österreich. Wenn sie also mindestens 183 Tage in Österreich gemeldet sind, bekommen diese selbstverständlich auch den Klimabonus unabhängig, ob sie im Frauenhaus- oder noch zu Hause gemeldet sind.
Da es immer wieder zu unterschiedlichen Falschbehauptungen kommt, was den Klimabonus in Österreich betrifft, haben wir erst vor wenigen Tagen haben wir über diesen sehr ausführlich berichtet (HIER).
Nun macht erneut eine Behauptung die Runde, in der u.a. erwähnt wird, dass Frauen, die in Frauenhäusern leben, keinen Anspruch auf den Klimabonus haben, sehr wohl aber „Gewalttätige Männer, die ihre Gattinnen/Partnerinnen ins Frauenhaus prügeln und zu Recht eingesperrt wurden“
Es handelt sich um diese Behauptung (sic!), der zumeist auf WhatsApp, Telegram und Facebook die Runde macht:

„Frauen, die in Frauenhäusern leben, haben keinen Anspruch auf den Klimabonus. Frauen, die in Frauenhäusern leben, sind meist Opfer häuslicher Gewalt durch den Lebenspartner (Gatte, Freund, …) Gewalttätige Männer, die ihre Gattinnen/Partnerinnen ins Frauenhaus prügeln, werden zurecht eingesperrt. Wenn sie 6 Monate im Häfen sitzen, haben sie Anspruch auf den Klimabonus. Das muss man sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen: Geprügelte Frauen haben in Österreich keinen Anspruch auf den Klimabonus aber die, die sie geprügelt haben, schon ! Früher dachte ich immer, dass es zweckmäßig ist, ein bisserl deppert zu sein, bevor man in die hohe Politik geht. Seit mir dieser Umstand bewußt ist, bin ich überzeugt davon, dass es erforderlich ist, schwer einen „an der Waffel“ zu haben, ehe man ein Mandat im österr. Nationalrat annimmt!“
Faktencheck:
Diese Aussage stimmt so nicht. Wir haben bereits in unserem Artikel „Wer bekommt jetzt den Klimabonus?“ aufgeklärt, dass der Klimabonus an alle Menschen geht, die ihren Hauptwohnsitz für mindestens sechs Monate (183 Tage) im aktuellen Kalenderjahr in Österreich haben. Dies gilt sowohl für Erwachsene genauso wie Kinder und dies unabhängig von Herkunft und Staatsbürgerschaft.
Wir haben diese Behauptung an das Kabinett von Bundesministerin Leonore Gewessler weitergeleitet und folgende Information dazu bekommen:
„Frauen, die in Frauenhäusern leben, haben in der Regel auch eine Meldeadresse in Österreich. Wenn sie also mindestens 183 Tage in Österreich gemeldet sind, bekommen diese selbstverständlich auch den Klimabonus unabhängig, ob sie im Frauenhaus- oder noch zu Hause gemeldet sind.
Sind sie noch auf ihrer alten Wohnadresse gemeldet, dann bekommen sie den Klimabonus ebenfalls überwiesen oder einen Brief zu eigenen Handen. Der Ex-Partner kann den Klimabonus für sie nicht annehmen.“
Kabinett von Bundesministerin Leonore Gewessler
Und zu der Aussage in der Behauptung: „Wenn sie 6 Monate im Häfen sitzen, haben sie Anspruch auf den Klimabonus.“
Ja, auch Gefängnisinsassen sind bezugsberechtigt, und zwar ab diesem Moment, wo sie das Kriterium erfüllen, Ihren Hauptwohnsitz mindestens 183 Tage in Österreich haben.
Quellen:
oesterreich.gv.at
Klimabonusgesetz
Klimabonus.gv.at
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