Verrückte Welt, denn was da manchmal so auftaucht und behauptet wird, ist schier unglaublich.

So wie dieser Bordellgutschein, welcher angeblich vom Sozialamt der Stadt Graz ausgestellt wird. Zahlt der Staat nun auch Bordellbesuche?

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Diese Freikarte für einen einmaligen kostenlosen Bordellbesuch kann man jedoch nur innerhalb der Woche zwischen jeweils 9 und 15 Uhr einlösen. So zumindest die Theorie.

Woher kommt dieser Gutschein?

Dank Suchmaschine und den Suchbegriffen “Freikarte Bordellbesuch” bekommt man eine Quelle angezeigt: erstaunlich.at .

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(Screenshot & Zitatquelle: erstaunlich.at)

Ferner heißt es auf dieser Seite:

Wie  uns  unsere  Quelle weiters  mitteilte,  sollen  derartige  Gutscheine  auch  für  Wien in Planung  sein.   Angeblich  sollen  diese ab Herbstbeginn im Sozialamt der Bundeshaupt- stadt  erhältlich  sein.   Ob es sich dabei um eine  Werbekampagne  der  SPÖ-Wien für die herannahenden  Landtags- und Gemeinderatswahlen 2015 handeln könnte,  entzieht sich leider unserer Kenntnis.

Verrückt, nicht wahr?

In der Tat. Es handelt sich dabei um einen Artikel vom 25.08.2014, zu dem sogar die Stadt Graz Stellung bezogen hat:

25.08.2014

Falsche Gutscheine im Umlauf

Sozialamt distanziert sich von Bordell-Gutscheinen

In den Sozialen Medien kursieren derzeit Bordell-Gutscheine, die über das Sozialamt vertrieben werden sollen. Es handelt sich dabei selbstverständlich um Fälschungen! Hier die Stellungnahme des Sozialamtes:

„Im Internet wurde veröffentlich, dass das Sozialamt Freikarten für Bordellbesuche vergeben
würde. Dies entspricht absolut nicht der Wahrheit. Die im Netz dargestellten Abbildungen
können nicht als Tatsache gewertet werden und entsprechen auch nicht der geübten
Ernsthaftigkeit im Umgang mit öffentlichen Mitteln.“

(Zitatquelle: Stadt Graz)

Es handelt sich hierbei definitiv um einen Fake. An dieser Stelle verzichten wir auch darauf, die weiteren “Inhalte” der Seite erstaunlich.at zu kommentieren.

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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
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