Verrückte Welt, denn was da manchmal so auftaucht und behauptet wird, ist schier unglaublich.
So wie dieser Bordellgutschein, welcher angeblich vom Sozialamt der Stadt Graz ausgestellt wird. Zahlt der Staat nun auch Bordellbesuche?
Diese Freikarte für einen einmaligen kostenlosen Bordellbesuch kann man jedoch nur innerhalb der Woche zwischen jeweils 9 und 15 Uhr einlösen. So zumindest die Theorie.
Woher kommt dieser Gutschein?
Dank Suchmaschine und den Suchbegriffen “Freikarte Bordellbesuch” bekommt man eine Quelle angezeigt: erstaunlich.at .
(Screenshot & Zitatquelle: erstaunlich.at)
Ferner heißt es auf dieser Seite:
Wie uns unsere Quelle weiters mitteilte, sollen derartige Gutscheine auch für Wien in Planung sein. Angeblich sollen diese ab Herbstbeginn im Sozialamt der Bundeshaupt- stadt erhältlich sein. Ob es sich dabei um eine Werbekampagne der SPÖ-Wien für die herannahenden Landtags- und Gemeinderatswahlen 2015 handeln könnte, entzieht sich leider unserer Kenntnis.
Verrückt, nicht wahr?
In der Tat. Es handelt sich dabei um einen Artikel vom 25.08.2014, zu dem sogar die Stadt Graz Stellung bezogen hat:
25.08.2014
Falsche Gutscheine im Umlauf
Sozialamt distanziert sich von Bordell-Gutscheinen
In den Sozialen Medien kursieren derzeit Bordell-Gutscheine, die über das Sozialamt vertrieben werden sollen. Es handelt sich dabei selbstverständlich um Fälschungen! Hier die Stellungnahme des Sozialamtes:
„Im Internet wurde veröffentlich, dass das Sozialamt Freikarten für Bordellbesuche vergeben
würde. Dies entspricht absolut nicht der Wahrheit. Die im Netz dargestellten Abbildungen
können nicht als Tatsache gewertet werden und entsprechen auch nicht der geübten
Ernsthaftigkeit im Umgang mit öffentlichen Mitteln.“
(Zitatquelle: Stadt Graz)
Es handelt sich hierbei definitiv um einen Fake. An dieser Stelle verzichten wir auch darauf, die weiteren “Inhalte” der Seite erstaunlich.at zu kommentieren.
Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)