Frist für neue AGB bei WhatsApp: Nach 15. Mai wieder verlängert
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Anfang 2021 verlangte WhatsApp in einem Pop-Up die Zustimmung zu seinen neuen Geschäftsbedingungen. Nun hat sich das Unternehmen erneut zu seinen AGB geäußert.
Keine Einschränkungen ab 15. Mai
In einem Statement gegenüber „thenextweb.com“ hat WhatsApp nun mitgeteilt:
„Während die Mehrheit der Benutzer, die die neuen Nutzungsbedingungen erhalten haben, diese akzeptiert haben, verstehen wir, dass einige Leute noch nicht die Möglichkeit hatten, dies zu tun.
Daher werden wir am 15. Mai weder Konten löschen, noch wird jemand die Funktionalität von WhatsApp verlieren. Wir werden aber in den nächsten Wochen weitere Erinnerungen an die Nutzer senden.“
WhatsApp nach dem 15. Mai
Nutzer, die den neuen AGB bisher und auch nach dem 15. Mai nicht zugestimmt haben, können WhatsApp wie gewohnt in vollem Umfang weiter nutzen.
Allerdings werden eben Erinnerungen zur nötigen Zustimmung der Bedingungen ausgespielt. Nach einem gewissen Zeitraum wird dieser Erinnerung dauerhaft angezeigt. Ist dies dann der Fall, können Anrufe und auch Videoanrufe noch angenommen werden, die Nutzer können allerdings die Chatliste nicht mehr öffnen.
Tippt man jedoch auf die Smartphone-Benachrichtigung beim Eintreffen einer Nachricht, kann man diese lesen und auch direkt noch antworten.
Wieder ein paar Wochen später soll es dann soweit sein, dass man weder Anrufe, Videoanrufe oder Nachrichten empfangen oder versenden kann.
Zu diesem Kulanz-Zeitraum, und wie lange dieser gelten wird, gibt es keine Aussage seitens WhatsApp.
Verschoben ist nicht aufgehoben
Warum WhatsApp nun wieder zurückrudert und den Stichtag 15. Mai auf unbekannte Zeit verschiebt, geht aus den Informationen nicht hervor.
Die Zustimmung zu den neuen AGB wird von WhatsApp weiterhin gefordert. Nur hat eine Nicht-Zustimmung am 15. Mai noch keine Konsequenzen, und ein genaues Datum, wann dies der Fall sein soll, ist nicht bekannt.
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Artikelbild: Glomex
Quelle: t-online.de, t3n.de
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