Gaffer: Ab 01.01.2021 härtere Strafen

Autor: Andre Wolf

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Gaffer: Ab 01.01.2021 härtere Strafen
Gaffer: Ab 01.01.2021 härtere Strafen

Gaffer werden ab jetzt härter bestraft. Das erfährst du auf der Facebook-Seite des Justizministeriums.

Social Media hat uns irgendwie alle zu rasenden Reportern gemacht. Das meinen wir zumindest. Schnell mal das Smartphone gezückt und an einem Unfallort ein Foto gemacht. Doch werde ich hier für einen tollen Reporter hält, ist meist nichts anderes als ein Gaffer.

In der Vergangenheit haben wir bereits erleben können, dass Gaffer Rettungseinsätze behindern und es somit auch zu gefährlichen Situationen kommen kann. Doch damit soll nun Schluss sein, denn das Justizministerium hat bekannt gegeben, dass seit dem 01.01.2021 Gaffer härtere Strafen bekommen. Auf der Facebook-Seite des Justizministeriums erfährst du:

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“Unfallopfer aus reiner Sensationsgier zu fotografieren, verletzt jeden menschlichen Anstand. Häufig behindern Gaffer auch noch Rettungskräfte, die alles tun, um Leben zu retten. Das Fotografieren von Verstorbenen ist bislang anders als das Fotografieren überlebender Unfallopfer nicht strafbar. Diese Lücke im Strafrecht haben wir jetzt geschlossen. Den Angehörigen müssen wir das zusätzliche Leid ersparen, dass Bilder ihrer verstorbenen Eltern oder Kinder auch noch verbreitet werden.“ Bundesjustizministerin Christine Lambrecht über das Inkrafttreten eines entsprechenden Gesetzes zum 01.01.2021

Ärgerliche Gaffer

Das Verbot von Gaffer-Fotos, sowie die härteren Strafen gelten seit dem 1. Januar 2021. Das ist eine Reaktion auf die häufig immer dreister gewordenen Gaffer (wir haben teilweise berichtet).

Du solltest an dieser Stelle ebefalls berücksichtigen, dass nicht nur die Gaffer selbst bestraft werden. Ab jetzt ist es auch strafbar, wenn du Fotos oder Videos von toten Unfallopfern verbreitest.

Neben einer Geldstrafe drohen zusätzlich auch Freiheitsstrafen. Im Grunde genommen ist es recht einfach: Grundsätzlich keine Videos oder Fotos von einem Unfallort machen. Einfach weitergehen oder weiterfahren, sofern es möglich ist. Und auch niemanden bei der Rettung behindern.

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