Sollte ich mit dem Brexit Großbritannien von meinen Geldscheinen streichen und darf ich meine Geldscheine überhaupt bemalen?

Mit Ablauf der Übergangsperiode am 31. Dezember 2020 hat das Vereinigte Königreich den EU-Binnenmarkt und die Zollunion verlassen. Nun tauchen wieder Statusbeiträge auf Facebook auf, die dazu auffordern, alle Geldscheine zu „aktualisieren“.

Dazu soll ein X über das betreffende Land gemalt werden – direkt auf dem Euro-Schein:

Die angefragte Aufforderung auf Facebook
Die angefragte Aufforderung auf Facebook

Bitte stellt sicher, dass ihr heute Abend alle eure Euro-Scheine aktualisiert!

Der Faktencheck

Bereits vor vier Jahren kursierte etwas Ähnliches. (wir berichteten) Es handelte sich damals um einen viralen Scherz, der darauf hinwies, man solle Großbritannien von den Geldscheinen streichen.

Nun, mit Vollzug des Austritts taucht dieser „Scherz“ wieder auf Social Media-Kanälen auf, mit der Frage von Nutzern: Darf ich Gelscheine überhaupt anmalen?

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Juristisch unproblematisch
Grundsätzlich gilt: ja, man darf Geldscheine anmalen. Es gibt da kein Verbot. Die Sparkasse hatte bereits zum Tod des Schauspielers Leonard Nimoy, als Geldscheine mit “Spock” Ohren bemalt wurden, informiert [1]:

Auch in Deutschland ist das Bemalen von Geldscheinen offiziell nicht verboten. Denn rechtlich gesehen gehören die Geldscheine weder der Europäischen Zentralbank noch der Bundesbank – sondern den Bürgern. Doch beim Bezahlen kann es Schwierigkeiten geben. Denn angemaltes Geld gilt als beschädigt und niemand ist verpflichtet, es anzunehmen. Normalerweise kann man beschädigte Scheine bei der Bundesbank umtauschen. Dies ist jedoch nicht bei einer offensichtlich vorsätzlichen Beschädigung der Fall.

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