Ulm – Am Dienstagnachmittag hat der 27-jährige auf dem Polizeirevier Heidenheim vorgesprochen und zugegeben, der Fahrradfahrer zu sein, der am Sonntag an der Unfallstelle mit dem Handy Aufnahmen des verunfallten Motorradfahrers gemacht hat. Die Überprüfungen der Polizei bestätigten dies.
Gegen den in Heidenheim wohnenden 27-Jährigen laufen jetzt strafrechtliche Ermittlungen. Das von ihm verwendete Mobiltelefon wurde sichergestellt und wird insbesondere auch dahingehend ausgewertet werden, ob die – zwischenzeitlich angeblich gelöschten – Aufnahmen auch verbreitet oder weitergegeben wurden.
Bereits das Anfertigen einer Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, kann eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen gemäß § 201a Abs. 1 Nr. 2 StGB darstellen und eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren zur Folge haben. Außerdem kann das benutzte Aufnahmegerät eingezogen werden.
Quelle: Polizeipräsidium Ulm
Ulm – Tödliche Verletzungen erlitt am Sonntagnachmittag kurz nach 15:00 Uhr ein 29-Jähriger Motorradfahrer.
Dieser war mit seiner grünen Kawasaki auf der Bundesstraße 19 von Heidenheim kommend in Richtung Mergelstetten unterwegs. Trotz Verbot überholte er am Ortsausgang kurz vor einer Linkskurve mehrere Pkw, die von ihm aber weder behindert noch gefährdet wurden.
Beim Einscheren kam der 29-Jährige aus bisher unbekannten Gründen ins Schliddern, prallte gegen die rechte Leitplanke, fuhr daran mehrere Meter entlang und stieß letztendlich gegen eine Straßenlaterne. Bei dem Unfall erlitt der Fahrer so schwere Verletzungen, dass er noch an der Unfallstelle verstarb.
Neben mehrere Streifen der Polizei und des Rettungsdienstes war auch die Heidenheimer Feuerwehr zur Unterstützung am Unfallort eingesetzt. Zur Bergung und Unfallaufnahme musste die B19 bis gegen 17:00 Uhr für den Verkehr gesperrt werden. Es wurde eine örtliche Umleitung eingerichtet.
Gefilmt statt geholfen
Völlig unverständlich ist derweil das Verhalten eines Fahrradfahrers, der unmittelbar zur Unfallzeit an der Unfallstelle war.
Der junge Mann im Alter von ca. 20-25 Jahren filmte bereits vor Eintreffen des Rettungsdienstes mit seinem Handy unbeeindruckt die Unfallstelle und den Verletzten. Danach behinderte er auch die Rettungssanitäter und den Notarzt bei ihrer Arbeit.
Gegen ihn wird wegen unterlassener Hilfeleistung ermittelt. Bei der Aktion wurde der Gaffer von einer sogenannten Dashcam gefilmt.
Quelle: Polizeipräsidium Ulm
Wenn dir dieser Beitrag gefallen hat und du die Bedeutung fundierter Informationen schätzt, werde Teil des exklusiven Mimikama Clubs! Unterstütze unsere Arbeit und hilf uns, Aufklärung zu fördern und Falschinformationen zu bekämpfen. Als Club-Mitglied erhältst du:
📬 Wöchentlichen Sonder-Newsletter: Erhalte exklusive Inhalte direkt in dein Postfach.
🎥 Exklusives Video* „Faktenchecker-Grundkurs“: Lerne von Andre Wolf, wie du Falschinformationen erkennst und bekämpfst.
📅 Frühzeitiger Zugriff auf tiefgehende Artikel und Faktenchecks: Sei immer einen Schritt voraus.
📄 Bonus-Artikel, nur für dich: Entdecke Inhalte, die du sonst nirgendwo findest.
📝 Teilnahme an Webinaren und Workshops: Sei live dabei oder sieh dir die Aufzeichnungen an.
✔️ Qualitativer Austausch: Diskutiere sicher in unserer Kommentarfunktion ohne Trolle und Bots.
Mach mit und werde Teil einer Community, die für Wahrheit und Klarheit steht. Gemeinsam können wir die Welt ein bisschen besser machen!
* In diesem besonderen Kurs vermittelt dir Andre Wolf, wie du Falschinformationen erkennst und effektiv bekämpfst. Nach Abschluss des Videos hast du die Möglichkeit, dich unserem Rechercheteam anzuschließen und aktiv an der Aufklärung mitzuwirken – eine Chance, die ausschließlich unseren Club-Mitgliedern vorbehalten ist!
Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)

