Wir haben schon lange keine Statusmeldungen der Marke “shocking Videos” mehr gesehen, doch nun ist wieder einer aufgetaucht: Oh mein Gott, oh Schock! Ein Gorilla und eine Anakonda kämpfen. Und am Ende sahen wir dieses Video …. NICHT!
Denn am Ende werden wieder mal alle Beteiligten veräppelt. Daher raten wir dazu: wem folgende Statusmeldung auffällt, bitte diese nicht aus reiner Neugier oder Lebenslust anklicken. Da gibt es nichts zu sehen, auch wenn das Versprechen “ SHOCKING VIDEO – A Gorilla fights against a giant Anaconda and watch what happens next ” lautet.

Diese Statusmeldung ist nichts anderes als eine Klickfalle, welche genau jene verteilen, die zuvor diese Statusmeldung angeklickt haben. Was nun genau passiert? Man gerät in eine Klick & Share Spirale
Klick & Share
Der Klick auf das Vorschaubild führt nun auf eine Seite, welche YouTube nachempfunden ist. Dennoch: es handelt sich bei dieser Seite NICHT um YouTube!

Diese gefälschte Seite hat überhaupt nicht vor, ein Video abspielen zu lassen, sondern verleitet den Besucher dazu einen Statusbeitrag auf Facebook zu erstellen. Sprich: man wird selbst zum Verteiler dieser Seite und lockt somit seinen eigenen Freundeskreis auf diese Fake-YouTube Seite.

Kommt nun ein Video?
Die ganze Teilerei bringt am Ende jedoch rein gar nichts. Es gibt kein Video zu sehen. Kein Shocking Video, kein gar nichts. Man wird erneut weitergeleitet, in unserem Fall auf eine “iPhone gratis” Seite, jedoch ist dieses Exemplar auf französisch. Die Seite sieht aus wie die Mobilversion von Facebook, ist jedoch ein Fake-Gebilde:

Den Unsinn wieder entfernen!
Wer nun diese Seite wegklickt ohne zu interagieren, handelt natürlich völlig richtig. Aber man darf nicht vergessen, auch den Eintrag an der eigenen Facebookchronik zu entfernen! Bitte auf jeden Fall das eigene Aktivitätenprotokoll öffnen und folgenden Eintrag löschen, damit nicht der eigenen Freundeskreis in die Klick&Share Falle tritt:

Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)
