Wie die Zeitschrift “Heute” berichtet, gibt es seit rund einer Woche eine Gruppe, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, diverse Hass-Postings zu sammeln und diese dann an die Behörde weiterzugeben. Aber nicht nur das, auch der jeweilige Arbeitgeber würde informiert werden.

UPDATE: 31.7.2015

Am 29.7.2015 hat sich S.T. der aus Österreich stammende Gründer der genannten Gruppe bei uns in der Community bei einem Admin mittels einer Persönlichen Nachricht gemeldet.

Er bot uns an ein Update zu diesem Fall zu verfassen. Wir von mimikama/ZDDK haben natürlich geantwortet und um ein Update gebeten. Leider jedoch haben wir keine Antwort mehr bekommen. Nun wissen wir den Grund, warum sich der Gründer bei uns nicht mehr gemeldet hat. Er hat nach Morddrohungen von rechtsextremen Gruppen inzwischen das Land verlassen, da er sich zuhause nicht mehr sicher fühle und Angst um sein Leben habe.

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Dies berichtet der Radiosender “fm4” bei dem wir von mimikama auch bereits als Interviewpartner zu Gast waren.

Die Gruppe, deren Namen wir leider nicht kennen, wurde von einem Innsbrucker (Österreich) gegründet.

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Screenshot: Heute.at

Rund 300 Nutzer haben sich in einer Facebook-Gruppe zusammengefunden und machen Jagd auf Hassposter. Gesammelte Daten wie z.B. Namen und Statusbeiträge und diese werden dann dem Verfassungsschutz und dem Arbeitgeber gemeldet.

“Heute” berichtet, dass die Gruppe bereits rund 80 Anzeigen erwirkt haben. Auch der Lehrling, der nach einem Hass-Posting von seinem Arbeitgeber “Porsche” entlassen wurde, wurde von dieser Gruppierung gemeldet.


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Der Verfassungsschutz

Der Verfassungsschutz muss seit Anfang Juli 2015 allen Hinweisen nachgehen, denn es gibt in Österreich einen neuen Verhetzungsparagraphen. Dieser besagt: “Wer gegen eine Minderheit vor einer Anzahl von mindestens 30 Personen hetzt, macht sich STRAFBAR.

Österreichs Justizminister Wolfgang Brandstetter dazu: “Wer Hass sät, wird Gefängnis ernten“

Was besagt dieser Paragraph?

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(1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, oder wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar zu Gewalt gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar gegen eine in Abs. 1 bezeichnete Gruppe hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft und dadurch verächtlich zu machen sucht.

Verweis: § 283 StGB Verhetzung / Jusline 
Verweis: Geheime Facebook-Gruppe jagt jetzt Hass-Poster 
Verweis: Justizminister Wolfgang Brandstetter „Sanktionen bei Web-Verhetzung“

Deine Meinung zu diesem Thema?

Ab wann ist Statusbeitrag/Kommentar ein Hass-Posting? Ist es korrekt auch den Arbeitgeber zu informieren?

Komme zu uns in die Community und sage uns deine Meinung.


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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)