„Dieser Inhalt ist in Ihrem Land nicht verfügbar!“

Autor: Kathrin Helmreich

Streamen fast ohne Grenzen: Kein Geoblocking mehr ab 20. März in EU-Ländern

Filme, Sport, Musik, eBooks oder Videospiele – wer sich während eines Aufenthalts in einem anderen EU-Land mittels Online-Abo die Zeit vertreiben möchte, kann den kostenpflichtigen Service künftig ohne weitere Zusatzkosten im jeweiligen Land nutzen: Ab Ab 1. April fallen für kostenpflichtige Streaming-Dienste die Ländersperren – das sogenannte Geoblocking – weg.

„Die Nutzung von bereits bezahlten Diensten ist allerdings auf einen vorübergehenden Aufenthalt begrenzt. Für den Wegfall der Ländergrenze müssen Streaming-Anbieter außerdem zuvor das Wohnsitzland des Nutzers überprüfen“

zählt die Verbraucherzentrale NRW die wichtigsten Änderungen auf. Die Verbraucherschützer erklären, was für Nutzer zum Streamen von kostenpflichtigen Online-Abos künftig gilt:

Datenübertragung per Abo bisher nur in engen Grenzen:

„Dieser Inhalt ist in Ihrem Land nicht verfügbar!“ – diesen Hinweis mussten Online-Kunden bisher häufig akzeptieren, wenn sie Serien, Filme oder Fußballübertragungen, für die sie bei Streaming-Anbietern wie Netflix, Sky Go, Amazon Prime oder Maxdome regelmäßig bezahlen, auch auf Reisen sehen wollten. Streamen von Filmen, Serien, Musik oder Unterhaltungsprogrammen war lediglich in dem Land möglich, in dem Kunden einen Vertrag über die Bereitstellung von solchen Online-Angeboten als Abo abgeschlossen hatten.

Grund für die Blockade: Laut Urheberecht durften bislang etwa begehrte Filme und Fotos nur in dem Land gezeigt werden, für das die Anbieter von den Rechteinhabern eine Nutzungserlaubnis eingeholt hatten.

Grenzenloses Streamen künftig möglich:

Die bereits im Mai letzten Jahres vom Europäischen Parlament verabschiedete sogenannte Portabilitätsverordnung ebnet nun ab 1. April den Weg für grenzenloses Streamen von Inhalten innerhalb der EU: Zwar ändert sich hierbei nicht das Urheberrecht. Doch nun gilt für kostenpflichtige Abos von Streaming-Diensten, dass bei vorübergehenden Aufenthalten im EU-Ausland die Datenübertragung als Nutzung im Wohnsitzland gilt. Das heißt, Musik, Serien, Filme oder Live-Übertragungen müssen im Netz so angeboten werden, wie sie für Abonnenten auch an ihrem Wohnsitz verfügbar wären.

Allerdings: Was als und wie lange ein vorübergehender Aufenthalt gilt, legt die Verordnung nicht genau fest. Aber wer einen mehrwöchigen Urlaub oder einige Semester im EU-Ausland verbringt, kann dort auf das Streaming-Abo seines Heimatlandes zugreifen. Die neuen Regeln gelten ausdrücklich nur für einen vorübergehenden Aufenthalt in der Europäischen Union. Wer etwa Urlaub in den USA, der Schweiz oder der Türkei unternimmt, kann sein deutsches Abo dort nicht nutzen.

Überprüfung des Wohnsitzes:

Um feststellen zu können, wo sich Nutzer aufhalten und wo sie tatsächlich zu Hause sind, können Anbieter von Online-Diensten bei Vertragsschluss oder Vertragsverlängerung Kundendaten wie Wohnsitz, Kreditkartennummern oder IP-Adressen dafür nutzen. Generell sind zwei Möglichkeiten erlaubt, um den Wohnsitzmitgliedstaat des Abonnenten zu prüfen. Hierzu können Anbieter auch die Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes verlangen. Wer bei dieser Prozedur nicht mehr als nötig von sich preisgeben möchte, sollte personenbezogene Daten schwärzen, die zu Prüfzwecken nicht erforderlich sind.

Keine zusätzlichen Kosten:

Streaming-Anbieter dürfen für die Dienste-Nutzung im EU-Ausland keine zusätzlichen Gebühren erheben. Achtung: Wenn Nutzer Angebote über ausländische Mobilfunknetze im EU-Ausland streamen, können allerdings Zusatzkosten für die Datenübertragung entstehen. Datenvolumen sparen können Abo-Kunden, indem sie über eine WLAN-Verbindung auf die Inhalte zugreifen.

Online-Angebote im Ausland:

Die neuen Regeln gelten nicht, wenn Nutzer auf günstigere oder umfangreichere Angebote eines Streaming-Dienstes in einem anderen Land zugreifen möchten. Wer sich etwa beim Service eines französischen Anbieters bedienen möchte, kommt nicht umhin, auch mit diesem einen Vertrag abzuschließen.

Bei Problemen mit dem Abschluss und der Nutzung von Streaming-Diensten in einem EU-Land bieten die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW rechtlichen Rat und Hilfe an. Kontaktadressen für Termine und Kosten online unter www.verbraucherzentrale-nrw/beratung.

Hinweis: Aufgrund der nachträglichen Anpassung der Verordnung hat sich der Start der Portabilitätsverordnung (Ende des Geoblockings in der EU) auf den 1. April verschoben.


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war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur
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