Ein deutscher Facebook-Nutzer hat dem Internetkonzern in Irland eine einstweilige Verfügung zukommen lassen. Facebook jedoch beruft sich darauf, kein Deutsch zu verstehen. Diese Ausrede lässt ein Gericht nicht gelten.
Einfache Begründung dafür: Facebook wird auf Deutsch angeboten, daher darf sich der Konzern nicht darauf berufen, die Sprache nicht zu beherrschen.
Die Vorgeschichte
Ein deutscher Facebook-User erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen Facebook. In dieser ging es darum, dass er Facebook untersagte, einen Text, den er online gestellt hatte, zu löschen und ihn als User zu sperren. Zusätzlich verlangt der Düsseldorfer eine Kostenerstattung in Höhe von 730 Euro.
Die Verfügung wurde an die in Irland ansässige Europazentrale von Facebook gesendet. Facebook forderte eine englische Übersetzung ein, da der Inhalt auf deutsch nicht verstanden werden könne.
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Das Urteil
Das Oberlandesgericht reagierte nun mit einer eindeutigen Entscheidung.
Facebook stellt sein Angebot in deutscher Sprache zu Verfügung. Auch die Nutzungsbedingungen sind auf deutsch verfügbar. Dies lässt den logischen Rückschluss zu, dass Facebook über Kenntnisse der deutschen Sprache und auch des deutschen Rechts verfügt.
Die „Ausrede“, dass deutschsprachige Gerichtsbeschlüsse nicht verstanden werden, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf somit abgelehnt. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Quelle: welt.de
Artikelbild: Shutterstock / Von nitpicker
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