Immer wieder schreiben unsere Nutzerinnen und Nutzer uns Hilferufe wie diese:

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„Ich habe bereits 2 mal, 2 verschiede ‚Gewaltvideos‘ bei Facebook gemeldet..
In dem einen war zu sehen wie ein Mädchen von mehreren Personen ins Gesicht geschlagen & getreten wurde. In dem 2 wurde ein kleines Baby mit Hand & kissen geschlagen. Ich habe diese Videos mehrfach gemeldet. Facebook sieht dies nicht als ‚Gewaltandrohung oder drastische Gewalt‘ Ich finde das sowas nicht auf Facebook gehört. Habt ihr eine Idee wie man solche Videos erfolgreich melden & entfernen-lassen kann?“

Bereits am Beispiel der schwangeren Frau, die ihre Katzen aus dem 9. Stock geworfen hat, stellten wir die Frage: Wer hat die Verantwortung zu tragen, wenn das (noch ungeborene) Kind später in Kindergarten, Schule und Bekanntenkreis gemobbt, traktiert und als Kind der „Katzenmörderin“ hingestellt wird?

Die Mutter? Die User, die den Beitrag geteilt oder geliked haben? Oder Facebook?

Auf nicht wenigen Seiten wird per Facebook auf eigene Faust nach echten, aber auch nach vermeintlichen „Übeltätern“ gefahndet und zur Gewalt bis hin zur Lynchjustiz aufgerufen.

 

Und hier, Facebook, besteht Handlungsbedarf!

In vielen der geteilten Beiträgen sowie in den Kommentaren dazu wird zu Straftaten – im schlimmsten Fall zur schweren Körperverletzung und Mord! – aufgerufen, so dass in einigen Fällen der Aufruf selbst schon strafbar ist.

Ein paar Beispiele:

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„Die Tussi gehört langsam zu Tode gequält, schön langsam aufschlitzen.“

„Lächerlich unsere deutsche Justiz. Selbstjustiz ist bei sowas angebracht.“

Eine knappe Einschätzung zu solchen Äußerungen gibt der Anwalt Thomas Stadler in seinem Blog:

„Der Tatbestand der öffentlichen Aufforderungen zu Straftaten (§ 111 StGB) sieht vor, dass derjenige, der zur Tat aufruft wie ein Anstifter“ [und damit wie ein Täter! – die Red.] „zu bestrafen ist, wenn die Aufforderung tatsächlich in eine entsprechende Tat mündet. Wer also zum Beispiel zu einem Mord auffordert, muss mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe rechnen, wenn dieser Mord dann begangen wird.“

 

Nach dem Telemediengesetz müsste allerdings grundsätzlich Facebook haften, wenn es ihm bekannte strafbare Posts und Kommentare nicht löscht!

ABER: Durch die Annahme der Nutzungsbedingungen von Facebook hat jeder Nutzer nicht nur zugestimmt, Facebook von Kosten und Schäden freizuhalten, die durch ihn verursacht werden, sondern auch, weiterhin selber für mögliche Rechtsverletzungen zu haften.

Dies hat der Anwalt Thomas Schwenke > hier < ganz ausführlich erklärt.

Einige Nutzer haben reagiert und weisen auf ihren Fanpages oder in ihren Gruppen mit sogenannten Disclaimern darauf hin:

„Ab sofort werden Kommentare, die geltendes Recht verletzen, zur Gewalt aufrufen, beleidigen etc. gelöscht.“

Eine sehr lobenswerte Absichtserklärung – jedoch beobachten wir auch, dass eine solche Aussage manchmal nur nach dem Motto vorgeschoben wird:

„Was nicht gelöscht wurde, davon habe ich als Seitenbetreiber eben nichts gewusst!“.

Deswegen und da vielen – vermutlich auch gerade jüngeren – Nutzern die Nutzungsbedingungen und deren rechtliche Bedeutung entweder unbekannt oder egal sind, wird Facebook weiterhin mit Hetzkampagnen und Gewalt überschwemmt.

Facebook selbst greift nur relativ selten in das Geschehen in seinem Netzwerk ein, selbst wenn Nutzer bedenkliche Posts dort melden. Hierbei richtet man sich lediglich nach internen Richtlinien, deren Inhalt 2012 durch ein Leak bekannt wurden.

Aktuell gibt es allein in Deutschland rund 27,38 Millionen Facebook-Nutzer, davon sind knapp 12 Prozent, also 3,28 Millionen, jünger als 18 Jahre. (Quelle: statista.com)

 

Wir meinen daher:

Wer wie Facebook ein Netzwerk auch für jüngere Menschen anbietet, hat neben der rechtlichen auch eine soziale Verantwortung.

Es ist klar, dass der Aufwand, jeden Post und jeden Kommentar einer rechtlichen Prüfung zu unterziehen, zu groß und eine Totalüberwachung von den Nutzern auch nicht gewollt ist.

Gemeldeten Beiträgen, die zu Hetzjagden und Gewalt aufrufen, muss Facebook jedoch mit Härte und Konsequenz nachgehen!


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