Verunsicherte Nutzer haben uns auf eine spezielle Betrugsmasche aufmerksam gemacht. Der Köder – verlockende Preise bei Gewinnspielen – dient dabei oft als Falle, um Nutzer in kostenpflichtige Verträge zu locken.
Das Spiel mit der Hoffnung
Nutzer berichten uns immer wieder von unerwarteten Verträgen, die sie durch die Teilnahme an vermeintlichen Gewinnspielen abgeschlossen haben. Die Geschichte ist immer dieselbe: Ein Anruf, das Versprechen eines attraktiven Gewinns, und plötzlich sind sie in einen Vertrag verwickelt. Denn was sie nicht wissen: Die Teilnahme ist nicht kostenlos. Diese Information erhalten die Nutzer allerdings erst später, entweder durch eine Teilnahmebestätigung inklusive Rechnung im Briefkasten oder durch unerwartete Abbuchungen auf ihren Konten.
Unsere Tipps
Wir von Mimikama empfehlen: Sollten Sie in eine solche Situation geraten, bestreiten Sie den Vertragsabschluss und verlangen Sie einen Nachweis. Verträge, die über ein Gewinnspiel eingegangen werden, sind rechtlich nur dann bindend, wenn sie nach dem Telefonat schriftlich bestätigt werden.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen berichtet ebenfalls über diese Masche und hat dazu einen Musterbrief (PDF) verfasst, der Ihnen bei der Forderung eines solchen Nachweises helfen kann. Nutzen Sie diese Möglichkeit zur Wahrung Ihrer Rechte.
Vorbeugen und handeln
Da derartige Anrufe nur mit ausdrücklicher Zustimmung zulässig sind, fragen Sie nach, woher der Anrufer die Erlaubnis hatte, Sie zu kontaktieren. Wenn sich herausstellt, dass es ein unerlaubter Anruf war, melden Sie diesen der Bundesnetzagentur.
- Geben Sie niemals persönliche Daten am Telefon preis.
- Sollten Sie bereits unerwünschte Abbuchungen auf Ihrem Konto bemerken, informieren Sie sofort Ihre Bank und untersagen Sie dem Anbieter weitere Abbuchungen.
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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)

