Jedem ist bekannt, dass sich in Sozialen Netzwerken auch einige Kriminelle tummeln.
Wer skeptisch ist und prüft, ob sich hinter jedem Freund ein Betrüger handelt könnte, der handelt richtig.
Ganz gezielt erstellen Betrüger Fake-Profile und geben sich damit als Freundin oder Freund potenzieller Opfer aus. Hierzu imitieren sie sogar bestehende Freundesprofile exakt anhand der dort gespeicherten Profilbilder und Namen, wodurch sie eine enorme Glaubwürdigkeit erlangen.
Anschließend versenden sie Freundschaftsanfragen an die Kontakte des gestohlenen Kontos und bitten ganz konkret nach der Telefonnummer des Angefragten.
Wer sich hier rückversichert, bekommt eine nachvollziehbare Antwort, nämlich beispielsweise, dass die Nummer für einen Kontakt via WhatsApp oder ähnlichem benötigt wird. Stattdessen verfolgen die Betrüger aber nur ein Ziel: Anhand der übermittelten Handynummer Einkäufe zu tätigen.
Um den Kauf jedoch abschließen zu können, benötigt der Betrüger neben der angefragten Nummer auch einen Code, welcher automatisch auf das Telefon des Opfers gesendet wird.
Diesen zu übermitteln, darum bitten die Betrüger dann auch noch. Wer dieser Bitte nachkommt, ist schon betrogen; denn damit wird der Einkauf des Betrügers abgeschlossen und der Rechnungsbetrag der Telefonrechnung des Opfers angerechnet.
Dieses oder anderes unakzeptables Verhalten melden Sie bitte der Firma Facebook. Informationen wo und wie Sie das tun können, finden Sie hier: „Facebook – etwas melden“
Die Polizei rät generell:
- Melden Sie falsche Profile unbedingt über den oben angeführten Link bei Facebook.
- Je weniger Informationen und Bilder Facebook-Nutzer öffentlich von sich preisgeben, desto weniger Möglichkeiten haben Täter, das Profil nachzuahmen.
- Die Freundesliste sollte unsichtbar für die Öffentlichkeit sein: Die Freundesliste sollte von „öffentlich sichtbar“ auf „Freunde“ oder noch besser auf „nur ich“ geändert werden.
- Freundschaftsanfragen nie ungeprüft annehmen. Kontaktieren Sie den Freund zuvor über andere Kommunikationswege.
- Lassen Sie Ihre Rufnummer für Drittanbieter sperren („Drittanbietersperre“) und verhindern Sie Einkäufe auf Ihre Telefonrechnung.
- Geben Sie niemals Transaktions- (TAN) oder Persönliche Identifikationsnummern (PIN) weiter; auch nicht an Ihnen bekannte Personen.
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Quelle: Polizei Bayern
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