Betrug mit Euro-Lottosystem & Goggins-Transport!

Autor: Kathrin Helmreich

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Betrug mit Euro-Lottosystem & Goggins-Transport!
Betrug mit Euro-Lottosystem & Goggins-Transport!

Unser Kooperationspartner Watchlist Internet warnt vor einer betrügerischen E-Mail.

Konsument/innen erhalten eine betrügerische E-Mail, in der es heißt, dass sie bei einem Euro-Lottosystem 97.000 Euro gewonnen haben. Sie sollen Geld an Goggings-Transport bezahlen, damit sie den Preis ausbezahlt bekommen.

Es folgen weitere Zahlungsaufforderungen. Mit jeder Bezahlung verliert das Opfer Geld, denn den Gewinn gibt es nicht.

Internet-Nutzer/innen erhalten von der in Wahrheit nicht existierenden Goggins-Transport GmbH eine E-Mail. In dem Schreiben behaupten Kriminelle, dass Empfänger/innen einen hohen Geldbetrag gewonnen haben und erklären, was sie für seine Auszahlung machen müssen:

Betreff: Goggins-Transport & Euro-Lottosystem

Sehr geehrter Herr …..,

Aufgrund einer schriftlichen Gewinnbestätigung habe ich, Herr Richard Wagner von der EuroMillions LottoSystem gesprochen und es auf Ihre E-Mail-Adresse gesandt.

In den nächsten Schritten wird Ihnen alles bis ins Detail erläutert.

Bitte laden Sie sich beide PDF auf Ihren Computer runter und lesen diese durch. Ich werde mich am 19.10.2018 im Laufe des Tages, telefonisch bei Ihnen melden.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Mayer

Goggins-Transport GmbH Detmold-Deutschland

Dem betrügerischen Schreiben sind zwei Dateianhänge – ein „Gewinnbescheid“ und eine „Haftpflichtversicherung“ – beigefügt.

Gewinnbescheid des EuroMillions LottoSystem

Im Gewinnbescheid des so bezeichneten EuroMillions LottoSytem ist davon die Rede, dass Nachrichten-Empfänger/innen angeblich 97.000 Euro gewonnen haben:

Hiermit gratulieren wir, als EuroMillions Lottosystem zu Ihrem Gewinn von 97.000,00 €!

Durch einen Anruf im Monat November/2017 von einem Mitarbeiter aus unserem Hause, wurde Ihre Teilnahme vom 01.08.2018 – 01.11.2018 in unserem ‚kostenlose Sonderverlosung‘ rechtskräftig.

Die kostenlose Sonderverlosung 2018 der EuroMillions Lottosystem für ‚ehemalige Bestandskunden‘ wurde am 16.10.2018 durchgeführt, wodurch Sie als Teilnahme und Gewinnberechtigter 97.000,00 € gewonnen haben. Herzlichen Glückwunsch!

Aufgrund ‚Steuer bedingten Geschäftsanweisungen‘ kann die Gewinnsumme nicht auf Ihr Konto überwiesen werden. Demzufolge wird Ihr Gewinn unserem exklusiven Vertragspartner, der Sicherheits- und Transportfirma ‚Goggins-Transport‘ anvertraut.

Nach einer Terminvereinbarung bei ‚Goggins-Transport‘ muss Ihr Gewinn vorübergehend, kostenpflichtig von unser Vertragspartner und Risikoträger Allianz Versicherung-AG versichert werden.

Wir garantieren Ihnen, dass die Haftpflichtversicherungs-Gebühr nach Erhalt Ihres Gewinnes, innerhalb einer Frist von 14 WERKTAGEN, auf Ihrer Hausbank zurückerstattet bekommen werden.

Angestellte der ‚Goggins-Transport‘ und unser Haus Notar werden Ihnen den steuerfreien Gewinn von 97.000,00 € auf eine gewünschte Anschrift zu einem gewählten Transportdatum liefern.

Des Weiteren wünscht, das EuroMillions Lottosystem alles Gute für die Zukunft und würde sich freuen Sie in Zukunft wieder in unserer Spielgemeinde begrüßen zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr EuroMillions Lottosystem

Grafisch imitiert das betrügerische Schreiben den Auftritt einer bekannten Lotterie:

Quelle: Watchlist Internet
Quelle: Watchlist Internet

Haftpflichtversicherung der Goggings Transport GmbH

Als Ergänzung zum Gewinnbescheid erhalten Empfänger/innen eine angebliche Haftpflichtversicherung der Goggings Transport GmbH. Darin heißt es, dass sie Geld an das erfundene Unternehmen bezahlen sollen, um den Gewinn zu erhalten:

Wie bereits im Gewinnbescheid geschildert, sind Ihre 97.000,00 € zu versichern, da wir als Firma ‚Goggins Transport GmbH‘ vertraglich mit der ‚EuroLotto System‘ gebunden sind und parallel für Ihr Geld haften.

Die Haftpflichtversicherungs-Gebühr beträgt 0,2 % Ihres Gewinnes von 97.000,00 € steuerfrei. Ausgerechnet ergibt dies 194,00 € die auf unsere Bankverbindung einzuzahlen ist. Die Bankverbindung der Firma ‚Goggins Transport GmbH‘ bekommen Sie per E-Mail.

Sie werden, die Haftpflichtversicherungs-Gebühr 194,00 € nach Erhalt Ihres Gewinnes, innerhalb einer Frist von 14 WERKTAGEN, auf Ihrer Hausbank zurückerstattet bekommen.

Sobald die geforderte Gebühr auf der Bank einzusehen ist, bekommen Sie umgehend eine schriftliche Benachrichtigung. Anschließend wird ein Termin festgelegt, um danach eine sichere und reibungslose Lieferung Ihres Gewinnes auf eine gewünschte Transportanschrift erfolgen zu lassen.

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass bei der Übergabe des Gewinnes ein Passbild und eine Fotokopie Ihres Personalausweises, Reisepasses oder Führerscheines benötigt wird.

Dringend zu beachten! Wenn Sie bei Ihrer Haus- oder Privatbank die Haftpflichtversicherungs-Gebühr 194,00 € überweisen dann bitten wir Sie herzlichst, als Verwendungszweck ‚PRIVAT‘ anzugeben, da dieses empfindliche Thema mit ‚STEUERN‘ zu tun hat.

Nachfolgend ein Bild der angeblichen Haftpflichtversicherung:

Quelle: Watchlist Internet
Quelle: Watchlist Internet

Worum geht es bei dem Betrug?

Empfänger/innen der Schreiben sollen ihre persönlichen Daten an Goggings Transport bekannt geben. Bereits dadurch entsteht ihnen ein Schaden, denn Kriminelle verfügen damit über Informationen, die sie für Verbrechen unter fremden Namen nützen können.

In weiterer Folge erhalten die Datendiebstahls-Opfer Zahlungsaufforderungen, die die Kriminellen unterschiedlich begründen: Einmal heißt es beispielsweise, dass sie Steuern bezahlen müssen oder für Anwaltskosten aufkommen sollen, damit ihnen ihr Gewinn ausbezahlt werden kann.

Die Geldüberweisung soll mittels Western Union ins Ausland erfolgen. Erst wenn das Opfer erkennt, dass es keinen Gewinn gibt und deshalb keine Geldzahlungen mehr leistet, beendet es den weiteren Geldverlust.

Sie wurden Opfer?

Sollten Sie Geld ins Ausland überwiesen haben, kontaktieren Sie ihre Bank und Western Union. Informieren Sie sich, ob eine Geldrückerstattung möglich ist. Je früher sie das machen, desto eher steigt die Chance dafür.

Erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei und besprechen Sie mit ihr das weitere Vorgehen, das zur Schadensabwehr notwendig ist.

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