Das Marktwächter-Team nahm Googles Sprachassistenten ganz genau unter die Lupe und dieser reagiert sogar auf “Ok, Kuchen”.
Dabei mahnten die Marktwächter der Verbraucherzentrale NRW das Unternehmen zugleich erfolgreich ab, denn Google hatte Nutzern das Recht auf Auskunft über ihre gespeicherten Daten vorenthalten.
Bei aktuellen technischen Prüfungen des Teams stellte sich heraus, dass nicht nur Alexa mehr hört, als sie sollte, sondern auch Googles Sprachassistent mit einer Vielzahl an falsch verstandenen Aufforderungen glänzt. So aktiviert sich der “Google Assistant” nicht nur bei Begriffen, die dem Aktivierungswort ähneln, sondern sogar auf starke Abwandlungen.
Die Palette reicht von “Ok, Kuchen”, “Ok, Du” bis hin zu “Ok, gucken wir mal” oder “Ok gut”.
„Verbraucher sollten sich bei der Nutzung von digitalen Sprachassistenten also bewusst machen, dass auch von Ihnen unbeabsichtigt Daten an die Anbieter-Server übertragen werden könnten“,
so Dr. Ayten Öksüz vom Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale NRW.
Natürlich steht der Google Assistant nicht alleine da. Auch Amazons Alexa konnte einer Prüfung nicht standhalten und reagierte laut kürzlich veröffentlichtem Marktwächter-Redaktions-Check auch auf “Alexandra”, “Gecko” (Echo) und “Ham wa schon” (umgangssprachlich “Haben wir schon” = “Amazon”).
Google muss Nutzer informieren
Wie auch bei Alexa, wird bei der Installation des Google-Sprachassistenten ein Adserver eingebunden. Solche Adserver werden zur Auslieferung und Erfolgsmessung von Internet-Werbung verwendet. Dr. Öksüz geht davon aus, dass Unternehmen wie Amazon oder Google diesen “Gesprächsstoff” der Nutzer über den reinen Informationsdienst hinaus für Werbung nutzen könnten.
Wollen nun aber Nutzer ganz genau wissen, welche Daten von ihnen bei Google liegen, wurden diese in der Vergangenheit im Dunkeln gelassen.
So hielt sich das Unternehmen offen, nach eigener Einschätzung Nutzeranfragen zu gespeicherten Daten einfach abzulehnen. Durch die Verbraucherzentrale NRW wurde von Google eine Unterlassungserklärung unterzeichnet und Nutzer können ihr Recht auf Auskunft nun aktiv nutzen.
Auch Lina Ehrig vom Verbraucherzentrale Bundesverband fordert:
„Die Vorgaben des Datenschutzrechts und der ab Mai 2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung müssen konsequent umgesetzt und eingehalten werden.“
Darüber hinaus müsse bei den Verhandlungen über die europäische Verordnung zum Schutz der Privatsphäre und der elektronischen Kommunikation (ePrivacy-Verordnung) sichergestellt werden, dass Inhaltsdaten (bei Sprachassistenten etwa die Informationsabfragen) und Metadaten (wie z.B. Übertragungszeitpunkte, IP-Adresse etc.) nur mit Einwilligung aller betroffenen Nutzer verwendet werden können.
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