Ein Sharepic auf Social Media behauptet, dass bei Muslimen der Ehepartner gratis mit auf eine Kur dürfe, da die Frauen laut Glauben nicht alleine auf eine Kur dürfen.
Es dürften die Nationalratswahlen in Österreich gewesen sein, die den Anlass geboten haben, dass die alte Falschmeldung bezüglich Muslime und einer Gratis-Kur für Ehemänner wieder häufiger auf WhatsApp und Facebook verteilt wurden.
Wir klären daher nochmals auf: Bei dem folgenden Inhalt handelt es sich um eine Falschmeldung. Für den Kettenbrief gibt es weder Beweise noch irgendwelche Belege. Der Inhalt des Fake-Kettenbriefs lautet im Klartext:
„Nicht zu glauben, o d e r ?
Wird in Österreich von einer österreichischen Krankenkasse einer Muslimin eine Kur genehmigt, so hat automatisch der Ehemann das Recht, mit auf Kur zu gehen*** ! (Aufgrund ihres Glaubens dürfen Muslima nicht ohne Begleitung ihres Gatten kuren …..) *** Nichts dagegen, wenn er es selbst bezahlt, nur müssen sie das eben nicht ! (Dafür wird uns dann die Kur abgelehnt und bei den Muslimen werden es immer mehr.) *********** Dies ist keine “Ausländerhetze”, sondern nur ein weiteres Sittenbild, wie es in Österreich abläuft !“
Hier der Kettenbrief in seiner grafischen Darstellung:
Der Faktencheck
Es handelt sich hierbei um einen Kettenbrief, der bereits seit 2015 immer wieder geteilt wird und je nach politischer Situation immer mal wieder häufiger auftaucht.
In den letzten 4 Wochen war der Kettenbrief entsprechend häufiger zu sehen, da in Österreich am 29. September 2019 die Nationalratswahlen stattfanden. Dementsprechend tauchte der Kettenbrief in der Phase vorher häufiger auf.
Inhaltlich hat sich andere Version des Kettenbriefes in den letzten 4 Jahren nichts verändert. Das Sharepic dazu, welches anstatt Text geteilt wird, zeigt jedoch optische Differenzen. Hier die Version aus dem Jahr 2015 zum Vergleich:
Wir haben bereits in vorangegangenen Artikeln klargestellt, dass der Inhalt des Kettenbriefs eine frei erfundene Behauptung ist. Das Beschriebene hat mit der Praxis rein gar nichts zu tun. Grundsätzlich zieren Krankenkassen sich ohnehin, Kuren zu finanzieren. Das dürften viele Menschen bestätigen können. Eine Bevorzugung von religiösen Gruppen findet auch nicht statt, entsprechend ist die Aussage als falsch anzusehen.
Eine tiefergehende Analyse findet sich in unserem Artikel „Die Sache mit der österreichischen Krankenkasse und der Kurbewilligung für Muslima„, die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse hat sich ebenso vor Jahren schon dazu auf Facebook geäußert (hier).
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
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