Einfach so mit dem Kugelschreiber den Brexit auf dem Geldschein optisch darstellen? Darf man das? Behält der Geldschein überhaupt seinen Wert, wenn er bemalt wurde? Die Antworten zu diesen Fragen können wir liefern.

Doch zzunächst: warum sind diese Fragen wieder aktuell? Es geht da um einen kleinen viralen Scherz: die nicht ganz ernst gemeinte Statusmeldung mit dem Hinweis, man solle Großbritannien von den Geldscheinen streichen:

+++ EILMELDUNG +++

(dpa): Die Europäische Zentralbank bittet die 18 verbliebenen Mitgliedstaaten, Großbritannien vom 5 Euro Schein zu streichen.

Die Europäische Zentralbank bedankt sich für ihrer Mithilfe.

Siehe Foto!
Quelle: Die Europäische Zentralbank

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Natürlich ist diese angebliche dpa-Meldung frei erfunden, an dieser Stelle gilt eher die Frage: darf man Geldscheine bemalen?

Juristisch unproblematisch

Grundsätzlich gilt: ja, man darf Geldscheine anmalen. Es gibt da kein Verbot. Die Sparkasse hatte bereits zum Tod des Schauspielers Leonard Nimoy, als Geldscheine mit “Spock” Ohren bemalt wurden, informiert [1]:


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Auch in Deutschland ist das Bemalen von Geldscheinen offiziell nicht verboten. Denn rechtlich gesehen gehören die Geldscheine weder der Europäischen Zentralbank noch der Bundesbank – sondern den Bürgern. Doch beim Bezahlen kann es Schwierigkeiten geben. Denn angemaltes Geld gilt als beschädigt und niemand ist verpflichtet, es anzunehmen. Normalerweise kann man beschädigte Scheine bei der Bundesbank umtauschen. Dies ist jedoch nicht bei einer offensichtlich vorsätzlichen Beschädigung der Fall.


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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)