Diese Information ist zwar nicht neu, jedoch wirkt sie so kurz vor der Sommerferienzeit nochmals ein wenig beruhigend: das Schreckgespenst „Roaming“ ist zahnlos geworden und wird Stufenweise abgeschafft. Das Risiko einer Kostenfalle ist bereits in diesem Jahr verkleinert worden und seit Ende April 2016 ist bereits die erste Stufe der Roaming-Abschaffung in Kraft.


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Daher kann man bereits in diesem Jahr in Erwägung ziehen, auf einen Sondertarif für das Ausland zu verzichten. Hierbei sollte man jedoch abwägen, in welchem Nutzungsbereich man sich bewegt (Stichwort: Kosten-Nutzen Faktor). Bereits seit dem 30. April 2016 dürfen die Roamingaufschläge die folgenden Beträge nicht überschreiten:

  • €0.05 je Minute für Anrufe
  • €0.02 je SMS, oder
  • €0.05 je Megabyte Datenvolumen bei mobiler Internetnutzung.

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* Die Preisobergrenze gilt pro MB, abgerechnet wird aber nach Kilobyte.
Preise ohne MwSt.
** Roamingentgelte entfallen, sofern Sie Ihr Mobiltelefon nur zeitweilig im Ausland nutzen. Für eine dauerhafte Nutzung Ihrer SIM-Karte in einem anderen Land können Mobilfunkbetreiber aber weiterhin Entgelte erheben.
Diese Preisobergrenzen gelten für alle – es sei denn, Sie haben einen bestimmten Dienst oder ein bestimmtes Paket gewählt. Natürlich kann Ihr Mobilfunkbetreiber günstigere Tarife anbieten. Sie sollten also Ausschau halten.

Quelle: Europa.eu

Ein weiterer Pressebericht der EU zu diesem Thema lautet:

Abschaffung der Mobilfunk-Roaming-Gebühren wird 2017 Wirklichkeit

Die Mobilfunk-Roaming-Gebühren innerhalb der EU werden ab dem 15. Juni 2017 abgeschafft. Zudem kommen erstmals EU-weite Vorschriften zur Gewährleistung des Zugangs zu einem offenen Internet, auch als „Netzneutralität“ bekannt, zur Anwendung. So sieht es die im Telekom-Paket enthaltene Neuregelung vor, welche das Parlament am Dienstag endgültig angenommen hat.

„Auf die Abschaffung der Roaming-Zuschläge haben seit langem alle gewartet: Bürger, Start-ups, KMUs und alle möglichen Organisationen. Dank dieser Vereinbarung wird Europa zudem die einzige Region weltweit, die offenes Internet und Netzneutralität rechtlich garantiert. Der Grundsatz der Netzneutralität gilt unmittelbar in den 28 Mitgliedstaaten. So wird auch sichergestellt, dass wir kein Internet der zwei Geschwindigkeiten bekommen“, sagte  die Berichterstatterin Pilar del Castillo (EVP, ES).

Die Roaming-Gebühren für die Nutzung von Mobiltelefonen im EU-Ausland (und EWR-Ländern) für Anrufe, SMS und Internetzugang werden am 15. Juni 2017 abgeschafft.

Kostendeckung für die Betreiber und Vermeidung von Missbrauch

Wenn Betreiber ihre Kosten nachweislich nicht decken und beweisen können, dass sich dies auf die Inlandspreise auswirkt, können die nationalen Regulierungsbehörden ihnen gestatten, in Ausnahmefällen Minimalaufschläge zu erheben, um alle relevanten Kosten zu decken. Die Abgeordneten konnten durchsetzen, dass die Regulierungsbehörden befugt sind, solche Aufschläge abzuändern oder abzulehnen.

Mit der Verordnung werden außerdem Vorkehrungen für eine angemessene Nutzung

eingeführt, um die Industrie vor einer missbräuchlichen Nutzung oder „dauerhaftem Roaming“ zu schützen, beispielsweise wenn der Kunde eine SIM-Karte in einem anderen EU-Staat kauft, in dem die Inlandspreise niedriger sind, um sie bei sich zu Hause zu verwenden, oder wenn der Kunde sich dauerhaft im Ausland aufhält, aber einen in seinem und für sein Heimatland abgeschlossenen Vertrag nutzt.

Die Kommission wurde beauftragt, mit den Regulierungsbehörden die Einzelheiten für diese Regelung zur angemessenen Nutzung („Fair-Use-Policy“) festzulegen.

Quellen hierzu: Pressemeldung Europaparlament

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