Eine ehrliche Hamburgerin findet in einem Stadtbus Bargeld in Höhe von 20.000 Euro und meldet den Fund. Normalerweise steht einem Finder nach einem halben Jahr das Fundgeld zu, wenn sich der rechtmässige Eigentümer nicht meldet. Es gibt aber eine Ausnahme. Und die führte nun wohl dazu, dass die ehrliche Finderin nur 300 Euro als Finderlohn erhält.

Fein säuberlich zusammengerollt in einer bunten Plastiktüte, mitten auf einem Sitz der Linie 34: 20.000 Euro in bar. Sophie D. (45) zögert nicht lange und bringt das Geld zur nächstgelegenen Polizeiwache.

Normalerweise dürfte sich die ehrliche Finderin nach 6 Monaten darauf freuen, den Fund für sich beanspruchen zu dürfen, allerdings gibt es in diesem konkreten Fall dummerweise eine Ausnahme nach § 978 BGB. Demnach fällt ein Fund im öffentlichen Nahverkehr und in Behörden der Stadt zu – und nicht dem ehrlichen Finder.

Außerdem halbiert sich wegen der Sonderregelung der gesetzlich festgeschriebene Finderlohn von drei Prozent. Bedeutet: Sophie D. erhält, wenn sich der Finder nicht doch noch meldet, gerade einmal 300 Euro.

„Ich habe das Gefühl, als ehrliche Finderin auch ein bisschen die Dumme zu sein“, sagte die Frau dem Hamburger Abendblatt.

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