Polizeiaktion gegen digitale Hetze: Was am 25. Juni 2025 geschah
Am 25. Juni 2025 setzten Polizei und Justiz ein deutliches Zeichen gegen Hasskriminalität im Internet. Koordiniert durch das Bundeskriminalamt (BKA) fand der mittlerweile zwölfte bundesweite Aktionstag gegen strafbare Hasspostings statt. In mehr als 140 Ermittlungsverfahren führten Strafverfolgungsbehörden über 180 Maßnahmen durch, darunter über 65 Wohnungsdurchsuchungen sowie zahlreiche Vernehmungen von Beschuldigten. Die Botschaft ist klar: Wer im Netz hetzt, beleidigt oder Volksverhetzung betreibt, muss mit konkreten strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Das BKA übernahm die Rolle der Zentralstelle bei der Planung und Durchführung. Die polizeilichen Maßnahmen erstreckten sich auf sämtliche Bundesländer. Die Details zu den einzelnen Einsätzen liegen in der Verantwortung der regional zuständigen Polizei- und Justizbehörden. Im Fokus der Ermittlungen stand ein breites Spektrum politisch motivierter Kriminalität (PMK), wobei rund zwei Drittel aller Hasspostings dem Bereich PMK -rechts- zugeordnet wurden. Daneben gab es auch Ermittlungsfälle aus den Bereichen PMK -sonstige Zuordnung-, PMK -religiöse Ideologie-, PMK -links- und PMK -ausländische Ideologie-.
Die am häufigsten relevanten Straftatbestände waren Volksverhetzung (§ 130 StGB), das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (§ 86a StGB), die Belohnung und Billigung von Straftaten (§ 140 StGB) sowie Beleidigung (§ 185 StGB). Das Spektrum der strafbaren Inhalte reicht damit von antisemitischer und rassistischer Hetze über Gewaltverherrlichung bis hin zu direkten persönlichen Angriffen gegen Einzelpersonen. Allein die Bandbreite zeigt: Hass im Netz ist kein Randphänomen mehr, sondern durchzieht zahlreiche gesellschaftliche Konfliktlinien.
Die Aktion zeigt mit Nachdruck, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Die Betreiber von strafbaren Kanälen, Profilen oder Kommentarspalten müssen jederzeit mit Durchsuchungen, Beschlagnahmungen und Anklagen rechnen. Diese Konsequenz ist Teil einer langfristigen Strategie des BKA gegen digitale Hasskriminalität, die nicht nur auf Abschreckung, sondern auch auf konkrete Strafverfolgung setzt.
Zahlen, die alarmieren: Hasspostings nehmen drastisch zu
Die Entwicklung der Fallzahlen macht deutlich, wie gravierend das Problem geworden ist: Während 2021 noch 2.411 strafbare Hasspostings polizeilich registriert wurden, stieg diese Zahl bis 2024 auf 10.732 – also mehr als eine Vervierfachung innerhalb von nur drei Jahren. Auch hier zeigt sich wieder: Der Großteil dieser Fälle lässt sich dem Bereich politisch motivierter Kriminalität von rechts zuordnen. Es folgt der Bereich PMK -sonstige Zuordnung-, der Inhalte umfasst, die keiner konkreten extremistischen Ideologie zugeordnet werden können, aber dennoch strafbar sind.
Ein Grund für den rapiden Anstieg liegt laut BKA nicht nur in der tatsächlichen Zunahme solcher Inhalte, sondern auch in der sogenannten Aufhellung des Dunkelfelds. Immer mehr Straftaten, die früher unbeachtet blieben, werden heute erfasst. Das liegt insbesondere an der Arbeit der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI BKA) sowie der engen Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern wie Landesmedienanstalten, sozialen Netzwerken und zivilgesellschaftlichen Meldestellen.
Diese Partner tragen dazu bei, dass Hasspostings systematisch geprüft und bei strafrechtlicher Relevanz an die Ermittlungsbehörden der Länder weitergeleitet werden. Das bedeutet: Was früher im digitalen Verborgenen blieb, gelangt heute in den Fokus der Strafverfolgung. Ein bedeutender Anteil der Ermittlungsverfahren, die am Aktionstag behandelt wurden, geht direkt auf Hinweise zurück, die über diese Meldekanäle eingegangen und vom BKA bearbeitet wurden.
Die Zunahme der Fallzahlen darf also nicht nur als Ausdruck einer aggressiver werdenden Netzdebatte gewertet werden, sondern auch als Zeichen dafür, dass der Staat seine Kontrollinstrumente schärft und effizienter gegen Hass im Netz vorgeht. Es zeigt: Der Rechtsstaat schaut nicht länger weg.
Hass ist kein Kavaliersdelikt: Warum Strafverfolgung nötig ist
Hasskriminalität im Netz ist keine bloße Meinungsäußerung, sie ist ein direkter Angriff auf das gesellschaftliche Miteinander. Das BKA stellt klar: Hass und Hetze im Internet sind Nährboden für Radikalisierung und können im Extremfall in Gewalttaten münden. Deshalb ist konsequentes Eingreifen keine Option, sondern eine Notwendigkeit. Wer im digitalen Raum Volksverhetzung betreibt oder terroristische Symbole verwendet, bereitet oftmals den Boden für reale Gewalt.
Die am Aktionstag verfolgten Straftaten machen deutlich, wie niedrig die Hemmschwellen geworden sind. Viele Täter agieren in der irrigen Annahme, online anonym und straflos zu bleiben. Doch genau diesem Irrglauben will das BKA ein Ende setzen. Mit gezielten Maßnahmen wie dem Aktionstag wird klargestellt: Auch ein Kommentar im sozialen Netzwerk, ein geteiltes Bild mit verfassungsfeindlichem Symbol oder eine verunglimpfende Nachricht kann strafrechtliche Folgen haben.
Das BKA verweist auf zentrale Tatbestände wie Volksverhetzung oder die Belohnung von Straftaten. Diese gelten unabhängig davon, ob sie auf einem Plakat in der Fußgängerzone oder in einem Forum im Internet geäußert werden. Das Internet bietet keine Sonderzone für Hetze, Gewaltverherrlichung oder menschenverachtende Inhalte.
Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der politisch motivierten Kriminalität von rechts. Dass zwei Drittel der erfassten Fälle aus diesem Spektrum stammen, unterstreicht die anhaltende Gefahr durch rechtsextreme Strukturen und ihre digitale Verbreitung. Der Aktionstag zeigt: Auch wenn sich der Hass digital tarnt – die Antwort des Rechtsstaats ist real.
So funktioniert die Zusammenarbeit gegen Hass im Netz
Die Bekämpfung strafbarer Hasspostings funktioniert nicht allein durch Polizei und Staatsanwaltschaften. Sie basiert auf einer engen Kooperation zwischen staatlichen Stellen, Plattformbetreibern, zivilgesellschaftlichen Organisationen und der Öffentlichkeit. In der Vorbereitung des Aktionstags spielte die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI BKA) eine Schlüsselrolle.
Hinweise auf mögliche Straftaten gehen dabei auf verschiedenen Wegen ein: über soziale Netzwerke, über Plattformen wie „Hessen gegen Hetze“ oder „REspect!“, über die Landesmedienanstalten oder direkt über Onlinewachen der Polizei. Bürgerinnen und Bürger haben also zahlreiche Möglichkeiten, Hasspostings zu melden – auch anonym.
Nach Eingang eines Hinweises prüft das BKA zunächst, ob eine strafrechtliche Relevanz vorliegt. Ist das der Fall, wird der mutmaßliche Verfasser, soweit möglich, identifiziert und der Sachverhalt an die zuständige Strafverfolgungsbehörde im jeweiligen Bundesland weitergeleitet. Dort werden die eigentlichen Ermittlungen aufgenommen. Dieser Prozess ist mittlerweile standardisiert und hat sich als äußerst effektiv erwiesen.
Das BKA betont ausdrücklich: Wer im Netz Hass erlebt oder beobachtet, soll nicht schweigen. Die Behörden sind auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Nur so können sie reagieren. Gleichzeitig werden auch Anbieter sozialer Netzwerke in die Pflicht genommen: Sie müssen strafbare Inhalte löschen, sobald sie davon Kenntnis erlangen.
Durch die regelmäßige Durchführung solcher Aktionstage – wie bereits am 12.11.2024 und 06.06.2024 – sendet das BKA ein starkes Signal: Hass im Netz bleibt nicht unbeachtet. Die Täter müssen mit Verfolgung rechnen – jederzeit und überall.
Was jetzt zählt: Klare Konsequenzen, klare Haltung
Der Aktionstag des Bundeskriminalamts gegen strafbare Hasspostings ist mehr als nur eine koordinierte Polizeimaßnahme, er ist ein Weckruf. Die Zahlen zeigen eine gefährliche Entwicklung: Hasskriminalität nimmt zu, das Netz wird zum Radikalisierungsraum. Doch gleichzeitig beweist der Staat, dass er entschlossen handelt. Er schaut nicht weg. Er handelt. Und er ruft die Gesellschaft auf, mitzumachen.
Denn Strafverfolgung ist nur ein Teil der Lösung. Ebenso wichtig sind Aufklärung, Prävention und Zivilcourage. Wer im Netz Hass erkennt, kann und soll ihn melden. Wer betroffen ist, sollte Anzeige erstatten. Wer schweigt, macht sich mitschuldig.
Plattformen, die Hass dulden oder nicht löschen, tragen Verantwortung. Nutzerinnen und Nutzer, die wegsehen, auch. Die Möglichkeiten zur Meldung sind niedrigschwellig, etwa über das BKA, die Landesportale oder die Internetseite https://www.bka.de/MeldestelleHetzeImInternet. Wer handelt, schützt sich und andere.
Am Ende steht eine klare Botschaft: Hass beginnt im Kopf, setzt sich im Netz fort – und kann Leben zerstören. Dagegen hilft nur eines: eine Gesellschaft, die Haltung zeigt. Eine Polizei, die eingreift. Und ein Rechtsstaat, der durchgreift.
Quelle: BKA – 12. Aktionstag zur Bekämpfung von strafbaren Hasspostings
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