Heute ist es wieder so weit, in Europa ist der große Blitzmarathon. Eine interessante Nebeninformation dazu: Facebookbilder können zur Identifikation dienen!
Wenn man als geblitzter Einspruch gegen den Vorwurf der Geschwindigkeitsübertretung einlegt, weil man nicht deutlich auf dem Bild zu erkennen sei (Schatten/Sonnenbrille/Grimasse), ist das Facebookprofil, sofern eindeutig zuordenbar, ein legitimes Mittel zur Identifikation einer Person.
Wohlgemerkt: Wahllos zu suchen ergibt natürlich für die Polizei keinen Sinn, die öffentlichen Angaben des Profils, sowie öffentliche Bilder, zum Beispiel das Profilbild, müssen schon recht eindeutig zum Fahrzeugführer passen.
Juristische Einschätzung
Karsten Gulden von GGR Rechtsanwälte sagt dazu folgendes:
Wie stehst Du dazu? Schreibe uns Deine Meinung!
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
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