Die Täter ergaunern persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift, Kreditkarten- oder Kontonummern, um auf fremde Kosten Verträge zu schließen.

Identitätsdiebstahl über Leaks bei großen Anbietern

Die Betrüger gelangen über Phishing-Mails oder Datenlecks bei großen Anbietern an die sensiblen Verbraucherdaten. Deshalb mahnen Landeskriminalamt und Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zur Vorsicht im Umgang mit Passwörtern, PINs, Bankverbindung oder Kreditkartendaten.

Ein typischer Beispielfall

Eine Verbraucherin hat noch nie etwas im Internet bestellt. Nicht einmal eine E-Mail-Adresse besitzt sie. Umso erstaunter ist sie, als ein Inkassounternehmen die Bezahlung mehrerer Online-Bestellungen von ihr verlangt. Die Täter benötigten lediglich den Namen und die Adresse, um Waren zu bestellen, die sie dann beim Postzusteller abfangen. Da die Bestellungen auf Rechnung getätigt wurden und die Verbraucherin keine Kenntnis von den Rechnungen hatte, beauftragte der Online-Shop ein Inkassounternehmen damit, die Kaufpreise einzutreiben.

Wie sollen Opfer sich verhalten?

Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz geben Tipps, wie man sich im Falle eines Identitätsdiebstahls verhalten soll:

  • Die Hausbank sollte umgehend informiert werden. Die betroffenen Konten und/oder Karten sollten sicherheitshalber gesperrt und etwaige noch nicht erfolgte Transaktionen gestoppt werden (Sperr-Notruf 116 116).
  • Wer den Verdacht hat, Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden zu sein, sollte den Betrugsfall der Polizei melden.
  • Plattformen und Firmen hinter den Accounts sollten vom Betrug informiert und die Accounts zeitweilig gesperrt werden. Anschließend sollten die Passwörter der betroffenen Accounts durch sichere Passwörter ersetzt werden.
  • Der Identitätsdiebstahl sollte, wenn es zu fehlerhaften Überweisungen kam, bei der Schufa und anderen Auskunfteien gemeldet werden.
  • Unberechtigte Abbuchungen sollten durch die Bank beziehungsweise das Kreditkarteninstitut zurück gebucht werden.
  • Sind Falschnachrichten über EMail oder Social Media Accounts versandt worden, etwa mit Schadsoftware oder verdächtigen Links, sollten die Empfänger umgehend gewarnt werden.

Sollten sich anschließend Inkassounternehmen mit Zahlungsaufforderungen melden, kann mit einem Musterbrief der Verbraucherzentrale der Forderung widersprochen werden:

Weitere Informationen der Verbraucherzentrale zum Thema finden sich hier. Auch die Polizei informiert hier.

Quelle:

Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
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